Bundesarbeitsministerium

Ausweitung des Arbeitsmarktzugangs für ausländische Hochschulabsolventen

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen begrüßt den Vorschlag des bayerischen Wissen­schaftsministers Wolfgang Heubisch (FDP), den Arbeitsmarktzugang für ausländische Hoch­schulabsolventen auszuweiten.

Mittwoch, 14.09.2011, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 14.09.2011, 2:10 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der bayerische Wissenschaftsminister hatte sich Ende Juli 2011 bei der Bundesar­beitsministerin dafür eingesetzt, den Zugang von Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Ländern zum deutschen Arbeitsmarkt weiter zu verbessern. Konkret sollen sie die Möglichkeit haben, während der Suche nach einer ihrer Ausbildung angemessenen Arbeitsstelle – maximal aber ein Jahr – unbe­schränkt erwerbstätig zu sein.

Die derzeitige Rechtslage erlaubt es Absolventen deutscher Hochschulen, die aus Nicht-EU-Ländern stammen, bis zu einem Jahr in Deutschland zu bleiben und eine der Ausbildung angemessene Arbeitsstelle zu suchen. Während dieses Jahres sind sie berechtigt, auch eine nicht der Ausbildung angemessene Arbeits­stelle anzunehmen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Diese Berechtigung ist nach der geltenden Rechtslage allerdings auf 90 Tage im Jahr beschränkt.

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Wissenschaftsminister Heubisch: „Die geltende 90-Tage-Regelung erschwert das finanzielle Auskommen von Absolventen in Deutschland. Ich freue mich über die posi­tive Rückmeldung des Bundesarbeitsministeriums zu meinen Vorschlag, bei der ange­kündigten Überarbeitung des Aufenthaltsrechts eine entsprechende Änderung zu­gunsten der Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen einzubeziehen.“ (etb)

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