Verhaltener Anstieg

Zuwanderung aus den neuen EU-Beitrittsländern nach dem 1. Mai

Die Zuzüge aus den 2004 beigetretenen EU-8 Ländern sind aufgrund der seit dem Mai 2011 geltenden uneingeschränkten Freizügigkeit gestiegen. Bei weiterer Zuwanderung in ähnlicher Größenordnung wird mit einer zusätzlichen Zuwanderung von rund 36.000 – 48.000 pro Jahr gerechnet.

Nach der Einführung der seit dem 1. Mai 2011 geltenden uneingeschränkten Freizügigkeit für die 2004 beigetretenen acht EU-Länder sind die Zuzüge aus diesen Ländern angestiegen. Dies ist den ersten vorläufigen Zahlen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) zum Stichtag 31.05.2011 zu entnehmen.

Info: Die EU-8 Länder sind: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn

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Sie zeigen, dass sich die Zuwanderung aus den EU-8 Ländern im Mai 2011 verdoppelte. Während im April 2011 noch rund 4.500 Personen aus den EU-8 Ländern zugezogen waren, waren es im Mai 2011 insgesamt über 10.000 Neuzuzüge. Dies bedeutet auch im Vergleich zu Mai 2010 (rund 4.300 Zuzüge) eine deutliche Erhöhung.

Keine Massenzuwanderung
Von einer Massenzuwanderung kann allerdings nicht die Rede sein. Denn dieser deutliche Anstieg lässt sich auf verschiedene Faktoren zurückführen, Freizügigkeit ist einer davon. Ein Teil der Erhöhung im Vergleich zu Mai 2010 ist auch durch den allgemeinen Anstieg der Zuwanderung aus den neuen Beitrittsländern, EU-8 wie auch EU-2 Ländern (Bulgarien und Rumänien), begründet.

Ein weiterer Teil des Anstiegs der Zuwanderung im Mai 2011 im Vergleich zu den Vormonaten dürfte aber auch saisonal bedingt sein. Dies zeigt sich auch in der erhöhten Zahl von Zuwanderern aus den EU-2 Staaten Rumänien und Bulgarien, für die die Einschränkung der Freizügigkeit derzeit noch gilt. Der Anstieg liegt hier jedoch unter dem der EU-8 Länder bei rund 45 % (Rumänien) bzw. 25 % (Bulgarien).

Rund 40 000 pro Jahr
Ein Vergleich der aktuellen Zahlen mit den Vorjahreszahlen unter Berücksichtigung der generellen und saisonalen Erhöhung der Zuwanderung aus den EU-Ländern zeigt, dass die Erhöhung aufgrund der Freizügigkeit etwa bei rund 3.000 bis 4.000 Personen liegen dürfte.

Bei weiterer Zuwanderung in ähnlicher Größenordnung könnte dies schätzungsweise eine zusätzliche Zuwanderung von rund 36.000 – 48.000 pro Jahr bedeuten. Hierbei handelt es sich um Vorausschätzungen auf der Basis vorläufiger Zahlen, die sich durch Nachmeldungen im AZR noch ändern können. Um Aussagen zu langfristigen Trends zu treffen, muss zudem die weitere Entwicklung beobachtet werden. Die Folgemonate werden Aufschluss darüber geben, inwieweit die erhöhte Zuwanderung Bestand hat. (bamf/etb)