Integrationsverweigerer

Das Phantom der Bundesregierung

Welche Auswirkungen hatte die Sarrazin-Debatte auf die Integrationspolitik? Betrachtet man sich die Debatte um vermeintliche Integrationsverweigerer, wird deutlich, wie sich die Bundesregierung vom Sarrazin-Strom hat mitreisen lassen.

Die Sarrazin-Debatte befand sich auf dem Höhepunkt, als Ex-Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sich im September 2010 zu der Aussage verleiten ließ, dass es „vielleicht 10 bis 15 Prozent wirkliche Integrationsverweigerer“ unter den Muslimen in Deutschland gibt. Sechs Monate später beschloss der Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP verschärfte Sanktionen und Kontrollen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Integrationskursen.

Belege dafür, dass die Verschärfungen notwendig sind, gab es nicht. Die Bundesregierung verfügte, wie sie auf eine parlamentarische Anfrage zugeben musste, ebenfalls über „keine Erkenntnisse“ zu entsprechenden Pflichtverletzungen. Auch eine vom Bundesinnenministerium initiierte Umfrage unter den Bundesländern erbrachte hierfür keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Mehrere Bundesländer erklärten, dass von Sanktionen deshalb kaum Gebrauch gemacht werde, weil es keine vorwerfbare Integrationskursverweigerung in nennenswertem Umfang gebe.

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2009 kein Thema
So überrascht es nicht, dass diese von der Bundesregierung im Zuge der Sarrazin-Debatte als dringlich und erforderlich gepriesene Gesetzesänderung noch im Oktober 2009 – also vor der Sarrazin-Debatte – gar kein Thema war. Damals erklärte die Bundesregierung noch, dass sie „bei den Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzung der Teilnahmepflicht an einem Integrationskurs … keine Notwendigkeit für gesetzliche Änderungen“ sieht.

Während der Sarrazin-Debatte wiederum behauptete Reinhard Grindel (CDU), dass man durch die Gesetzesverschärfung erstmals „belastbare Zahlen über Integrationsverweigerer“ bekommen wird. „Wir werden zum ersten Mal flächendeckend für ganz Deutschland sehr genau wissen, wie viele Personen dieser Pflicht [zur Integrationskursteilnahme] nicht nachgekommen sind“.

Gesetzesänderung ohne Änderungen
Dabei ist mit der Gesetzesänderung keine erweiterte Datenerfassung verbunden, wie die Bundesregierung zugeben musste: „Die … Informationspflicht der Verwaltung hinsichtlich der Weitergabe teilnehmerbezogener Daten … besteht für die Verwaltung bereits … Die Informationspflicht wird insoweit nur in einen neuen gesetzlichen Rahmen überführt“. Und: Die gesetzliche Neuregelung wird „keine … Änderungen bewirken“.

„Es gibt nicht nur keine Erkenntnisse oder Daten über vermeintliche Integrations(kurs)verweigerer, die Bundesregierung will gemäß der jüngsten Gesetzesänderung auch gar keine näheren Informationen über die Gründe für die Nicht-Teilnahme an einem Integrationskurs darüber gewinnen. Kein Wunder: schließlich will sie den rechtspopulistischen Popanz einer angeblich verbreiteten Integrationsverweigerung aufrechterhalten“, kommentiert die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sevim Dağdelen, eine jüngst bekannt gewordene Antwort der Bundesregierung.

Ganz im Sinne Sarrazins
Darin beantwortet die Bundesregierung zahlreiche Fragen der Linksfraktion entweder ausweichend oder gar nicht. „Keine Antwort ist schließlich auch eine“, so Dağdelen. Denn eines werde deutlich: „Die Bundesregierung will auch weiter dem selbst geschaffenen Phantom angeblicher ‚Integrationsverweigerung‘ hinterherjagen. Und das, wider besseren Wissens.“

Für die Linkspolitikerin „denunziert“ die Bundesregierung mit einer solchen „ausgrenzenden rechtspopulistischen Stammtischpolitik die Integration und gefährdet den sozialen Frieden“. Mit einer solchen Denke fördere sie sozialdarwinistische und rassistische Ressentiments. Ganz im Sinne Sarrazins.

„Bleibt zu wünschen übrig, dass man Lehren aus den Erfahrungen aus den Niederlanden, aus Italien, Finnland und Teilen Osteuropas zieht, wo eine solche Politik zum Erstarken von rechten und rechtspopulistischen Parteien beigetragen hat“, so Dağdelen abschließend. (bk)