Daniela Kolbes Zwischenruf

Quoten – kein Heilsbringer, aber überfällig!

Integrationspolitik ist kein Rand- oder „Gedöns“thema, sondern eine dringende Zukunftsaufgabe, die es politisch zu gestalten gilt. Und zwar nicht nur im ökonomischen Sinne, wenn in bekannter Humankapitalmanier nach den ausländischen Fachkräften gerufen wird, sondern vor allem im gesellschaftlichen.

Nicht erst seit der Causa Sarrazin ist für mich klar, dass wir im Erneuerungsprozess der SPD soziale Gerechtigkeit auch innerhalb unserer Reihen durchbuchstabieren müssen. Hierzu zählt für mich die historisch relativ neue Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund ernster zu nehmen. Klar ist auch, dass es noch zu wenig Mandatsträgerinnen und Mandatsträger mit Migrationshintergrund in der Politik gibt. Dazu ist die Quote für die Bundesgremien der SPD ein erster guter Schritt, der überfällig war. Aber sie allein schafft noch keine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Wir brauchen weitere Elemente einer aktiven Gleichstellungspolitik.

Die USA machen es uns vor: Sie verfolgen seit den 1960er Jahren aktive Gleichstellungspolitik. Das US-amerikanische Antidiskriminierungskonzept der Affirmative Action, dass man mit dem Begriff der „positiven Maßnahmen“ übersetzen kann, beruht auf der Annahme, dass es Ungleichheiten gibt, die durch den guten Willen Einzelner nicht aufgelöst werden können, sondern besonderer Formen politischen Handelns bedürfen. Es geht folglich um verbindliche Maßnahmen gegen strukturelle Diskriminierung, die durchaus unterschiedliche Behandlung von Gruppen vorsieht, um bestehende Benachteiligungen auszugleichen. Es geht also in erster Linie nicht darum bestimmte Gruppen zu fördern, sondern strukturelle Benachteiligung abzubauen. Das amerikanische Konzept der positiven Maßnahmen ist eine Gesamtstrategie, die auf eine aktive Gleichstellungspolitik in allen gesellschaftlichen Bereichen abzielt: in Wirtschaft, im Bildungswesen, im öffentlichen Dienst und in den Medien. Bei gleichen Qualifikationen werden Menschen, die in der Regel benachteiligt werden, bevorzugt. Konkret beginnen positive Maßnahmen, wenn diskriminierte Gruppen zur Bewerbung aufgerufen werden. So wird es in Deutschland bereits bei Ausschreibungen für den öffentlichen Dienst für Frauen oder Menschen mit Behinderung praktiziert. Ergebnisorientierte positive Maßnahmen sind verbindliche Zielvereinbarungen für die Besetzung von Stellen in Unternehmen oder auch im öffentlichen Dienst. Für die Besetzung von Parteigremien ist daher die Einführung von Quoten ein sinnvoller Schritt, der in ein Gesamtkonzept eingebettet werden muss.

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Die Diskussion für oder gegen positive Maßnahmen kreist im Wesentlichen um das Thema der Leistungsgerechtigkeit. Gegner argumentieren, dass die Politik der positiven Diskriminierung das Leistungsprinzip und die Leistungsgerechtigkeit in der gesellschaftlichen Verteilung von Teilhabe aushebelt. Das ist paradox, denn das Instrument der positiven Maßnahmen stellt ja gerade das Funktionieren des Leistungsprinzips infrage! Nachgewiesenermaßen fließen nicht-leistungsbezogene Merkmale wie ein Migrationshintergrund und das Geschlecht bei der Bewertung von Leistungen ein und werden u.a. in Auswahlverfahren auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangezogen. Zahlreiche empirische Studien haben eindrucksvoll die strukturelle Diskriminierung im deutschen Bildungs- und Ausbildungswesen sowie auf dem Arbeitsmarkt aufgezeigt, die sich eben nur teilweise mit nicht-adäquater Qualifikation erklären lässt.

Hier stellt sich zwangsläufig die Frage nach einer integrationspolitischen Bringschuld der deutschen Gesellschaft und des Staates. Der Status quo von Antidiskriminierungspolitik in Deutschland ist recht überschaubar. Aufgrund der Antirassismus-Richtlinie (2000/43) der EU im Jahr 2000 wurden mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und der Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) erstmals in Deutschland Instrumente in diesem Politikbereich eingeführt. Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes entwickelt sich maßgeblich seit dem Führungswechsel 2010 mit Christine Lüders in die richtige Richtung. Mit Forschungsaufträgen, Projektinitiierungen und der Vernetzung von Akteuren leistet die ADS wichtige Pionierarbeit in der Antidiskriminierungspolitik. Beispielsweise werden im Rahmen des Pilot-Projektes der anonymisierten Bewerbungsverfahren 225 Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplätze vergeben. Die leidige Definitionsfrage, wer denn eigentlich einer ethnischen Minderheit angehört und wie das festgestellt wird, taucht in der deutschen Diskussion immer wieder auf. Bemerkenswert, dass sie in den USA kein Thema ist, denn die Angehörigen von Minderheiten stufen sich dort selbst als solche ein, und wer das nicht möchte verzichtet eben auf die damit verknüpften Maßnahmen. Nebenbei bemerkt: Es ist kein Fall aus den USA bekannt, in dem es um die Rechtmäßigkeit der Einordnung als ethnische Minderheit ging.

Der Beschluss des Parteivorstandes der SPD „Für Gleichberechtigung und eine Kultur der Anerkennung“ geht daher in die richtige Richtung: Bis zum diesjährigen Bundesparteitag im Dezember wird ein umfassendes Konzept mit Strategien und Instrumenten im Sinne einer stärkeren interkulturellen Öffnung der SPD vorgelegt werden. Daran wird in der Zukunftswerkstatt Integration sowie im Bundesarbeitskreis Integration übrigens seit 2009 intensiv gearbeitet. Der Arbeitsauftrag an den Bundesarbeitskreis umfasst u.a.:

Integrationspolitik ist eine ursozialdemokratische Aufgabe, denn es geht um die gerechte Teilhabe an Macht, Ressourcen und Lebenschancen, ungeachtet der Herkunft. In diesem Sinne sind positive Maßnahmen – und damit auch die angekündigte Quote für die Bundesparteigremien der SPD – kein Heilsbringer, aber ein überfälliger Schritt einer progressiven sozialdemokratischen Integrationspolitik.