Aufhebung der Residenzpflicht

Schleswig-Holstein lockert räumliche Beschränkung für Asylbewerber

Schleswig-Holstein hat die Residenzpflicht für Asylbewerber aufgehoben. Künftig dürfen sie sich innerhalb der Landesgrenzen frei bewegen. Landesintegrationsminister Emil Schmalfuß ist erfreut. Die Linkspartei fordert die Aufhebung im gesamten Bundesgebiet.

Unter Residenz versteht man hierzulande den Wohnsitz des Staatsoberhauptes, eines Fürsten, eines hohen Geistlichen. Die Residenzpflicht allerdings steht für das Verbot für Asylbewerber, sich vom jeweiligen Aufenthaltsort zu entfernen. Die europaweit einmalige Regelung gehört seit Dienstag (5. April 2011) zumindest in Schleswig-Holstein der Vergangenheit an. Das CDU/FDP-Kabinett beschloss eine Verordnung, mit der sich Asylbewerber künftig innerhalb der Landesgrenzen frei bewegen dürfen.

Möglichkeiten ausschöpfen
Allerdings ist die freie Wahl des Wohnortes nicht mit dem unbeschränkten Aufenthalt im Bundesland verbunden. Aus Gründen der gleichmäßigen Verteilung wird es auch künftig entsprechende Zuweisungen geben. Dennoch stellt die Neuregelung eine wesentliche Besserung der bisher rigiden Bedingungen für Asylbewerber dar. Bisher durften sie sich nur innerhalb der Grenzen der Kreise oder kreisfreien Städte aufhalten, denen sie zur Unterbringung zugewiesen worden sind. Wollten sie diese Bereiche aus persönlichen oder anderen Gründen verlassen, brauchten sie eine besondere Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde.

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„Mit breiter politischer und gesellschaftlicher Unterstützung schaffen wir eine Regelung, die einer immer mobiler werdenden Welt angemessen ist. Arbeitsplatzsuche, gesellschaftliche Teilhabe und auch Alltägliches erfordern die Beweglichkeit von Menschen, die wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, erklärte Integrationsminister Emil Schmalfuß (parteilos).

Weitere Lockerungen?
Die Neuregelung wurde auch von Antje Jansen, integrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion in Schleswig-Holstein, begrüßt: „Die Residenzpflicht bedeutet für die Betroffenen eine gesetzlich verordnete Verletzung des Menschenrechts auf Mobilität. Es ist eine sehr positive Nachricht, dass das nun ein Ende hat. Als Nächstes muss die Residenzpflicht im gesamten Bundesgebiet fallen.“

An diese Forderung knüpft ihre hessische Parteikollegin Barbara Cárdenas an. Sie fordert das Gleiche auch von der hessischen CDU/FDP Koalition, die der Thematik bisher ablehnend gegenübersteht. Nach dem guten Beispiel Schleswig-Holsteins stehe die – ebenfalls schwarz-gelbe – hessische Landesregierung aber umsomehr in der Pflicht. (es)