Berlin

Verwaltung entdeckt interkulturelle Kompetenz

Fast jeder Fünfte neu eingestellte Azubi in der Berliner Verwaltung kam im Jahr 2010 aus einer Einwandererfamilie. Ziel sei die Quote auf 25 Prozent zu erhöhen. Das sagte Carola Bluhm bei der Vorstellung der Statistik.

Dienstag, 05.04.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 11.04.2011, 1:22 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Über 19 Prozent der 2010 in der Berliner Verwaltung neu eingestellten Auszubildenden kamen aus einer Einwandererfamilie. Über 13 Prozent der Neueingestellten der Berliner Landesbetriebe hatten einen Migrationshintergrund. Das zeigt die aktuelle Statistik, die im Rahmen der Kampagne „Berlin braucht dich!“ am Montag von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Carola Bluhm (Die Linke) vorgestellt wurde.

„Bis 2013 sollen 25 Prozent der Auszubildenden in der Verwaltung und bei den landeseigenen Betrieben Land Berlin aus einer Einwanderfamilie stammen – ein Ziel, das wir durchaus erreichen können“, so Senatorin Bluhm anlässlich der Vorstellung der neuen Zahlen.

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Ziel der Kampagne „Berlin braucht dich!“ ist es, den Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst und in den Berliner Landesunternehmen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung zu erhöhen.

Die Landesunternehmen beteiligen sich seit 2009 und haben erstmals 2010 die Daten zum Migrationshintergrund ihrer Auszubildenden ermittelt. Ein Vergleich ist daher nicht möglich. Die Zahlen zeigen allerdings: Gut 13 Prozent der im Jahr 2010 in den Landesbetrieben neu eingestellten Auszubildenden hatte einen Migrationshintergrund. Allein 53 von ihnen werden in den drei großen Unternehmen, der Berliner Stadtreinigung (BSR), den Berliner Wasserbetrieben (BWB) und Vivantes, ausgebildet. Ihr Anteil an allen Auszubildenden beträgt in diesen Unternehmen zwischen 10 und 20 Prozent. Aber auch viele kleinere Ausbildungsbetriebe haben einen großen Anteil ihrer Lehrstellen an Migrantinnen und Migranten vergeben, unter ihnen die degewo (36,4 Prozent) die Berliner Bäderbetriebe (25 Prozent) und die GESOBAU (25 Prozent).

Anteil seit 2006 verdoppelt
Nicht nur in den Landesbetrieben, auch im Öffentlichen Dienst erhielten im letzten Jahr viele Jugendliche aus Einwandererfamilien einen Ausbildungsvertrag. Mit gut 19 Prozent der neu eingestellten Auszubildenden konnte ihr Anteil auf hohem Niveau gehalten werden. Seit der ersten Erhebung im Jahr 2006, als nur 8,7 Prozent der Auszubildenden einen Migrationshintergrund aufwiesen, hat sich ihre Quote mehr als verdoppelt. Die gesetzte Zielmarke des Berliner Senats von 25 Prozent erreichten bereits die Berliner Senatsverwaltungen (25 Prozent) sowie die Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln (beide jeweils 37,5 Prozent). Und auch im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg kommt jeder fünfte der neuen Auszubildenden aus einer Einwandererfamilie.

In absoluten Zahlen wurden im Jahr 2010 beim Land Berlin 1.785 Auszubildende neu eingestellt, davon 1.094 im Öffentlichen Dienst und 691 bei den Landesbetrieben. Bei der Befragung zum Migrationshintergrund wurden 1.497 erfasst. Davon hatten 228 Auszubildende einen Migrationshintergrund.

An der Kampagne „Berlin braucht dich!“ beteiligen sich 32 Schulen und 46 ausbildende Betriebe. Sie haben sich zu einem Konsortium zusammengeschlossen, um den Übergang von der Schule in die Ausbildung reibungsloser und erfolgreicher zu gestalten. (sb)
Wirtschaft

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  1. Klaro sagt:

    Ich meine doch, dass eine angebliche interkulturelle Kompetenz als bevorzugtes Einstellungsmerkmal gegen die Chancengleichheit und Grundgesetz verstößt (Niemand darf wegen… seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, … benachteiligt oder bevorzugt werden.)
    Da Migranten und Deutschen mit Migrationshintergrund AUTOMATISCH die künstlich erfundene interkulturelle Kompetenz zugestanden wird und Deutschen eben nicht, obwohl der abgewiesene Deutsche vielleicht doch mehr interkulturelle Kompetenz besitzt als der Migrant oder Deutsche mit Migrationshintergrund der dann eingestellt wird, wird genau deshalb gegen das GG verstoßen!
    Das ist quasi Diskriminierung umgekehrt!
    Das ist genauso als wenn man zur Einstellung eine Amtssprachen-Kompetenz (Deutsch) künstlich einführen würde und dann sagen würde:
    Deutsche besitzen diese Amtssprachen-Kompetenz automatisch, ABER Migranten und Deutsche mit Migrationshintergrund wegen ihrer Geburt und Herkunft eben NICHT!
    Was würde das einen Aufschrei der Migranten geben! Diskriminierung!!!
    Ich glaube diese interkulturelle Kompetenz wird vom Verfassungsgericht als grundgesetzwidrig verboten werden.