Gesetzesänderung

Bundesregierung verlängert „Gefängnis Zwangsehe“

Mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP wurde am Donnerstag die Verlängerung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre und die Koppelung der Aufenthaltstitel an einen Sprachtest beschlossen. Für die Opposition ist das „Rechtspopulismus per Gesetz“.

Aus Sicht der CDU/CSU und FDP ist es vollbracht. Die Regierungskoalition hat vergangenen Donnerstag das zuvor heftig kritisierte „Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften“ beschlossen.

Verlängerung der Zwangsehe
„Dabei besonders bitter: An einigen Stellen steht das Gesetz dem Schutz der Opfer von Zwangsheiraten sogar entgegen“, so die integrationspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Aydan Özoguz. Gemeint ist Erhöhung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre.

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Die schwarz-gelbe Regierungskoalition gibt vor, damit Scheinehen besser aufdecken zu wollen. „Unterm Strich bewirkt die Koalition mit ihrem Gesetz, dass das ‚Gefängnis Zwangsehe‘ sogar um ein Jahr verlängert wird“, so Özoguz. So sahen es auch die meisten Sachverständigen bei der Anhörung. Einhellige und noch schärfere Kritik gab es von Frauenverbänden, Menschenrechtsorganisationen, Rechtsanwälten, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden. Für die integrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sevim Dagdelen, ist das eine „Verhöhnung“ der Opfer von Zwangsehen.

Aufenthaltstitel nur mit Deutschtest
Umstritten ist auch die Neuregelung, wonach der Aufenthaltstitel von Neuzuwanderern an den erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses gekoppelt wird. Künftig soll die Verlängerung des Aufenthaltserlaubnisses auf höchstens ein Jahr befristet werden, bis der Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde.

Für Sevim Dagdelen, integrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, ist das „Rechtspopulismus per Gesetz“. Denn mehr als das neue Gesetz, regt die Begründung der Bundesregierung die Gemüter. Sie gibt vor, mit dem Gesetz vor allem gegen Integrationsverweigerer vorzugehen. Und wer diese Regelung kritisiere, der wolle „nicht wissen, wie viel Integrationsverweigerung es gibt“, so Reinhard Grindel (CDU), am Donnerstag im Bundestag im Vorfeld der Abstimmung.

Dabei fragt Dagdelen seit dem Jahr 2009 nach der Zahl der vermeintlichen Integrationsverweigerer. Und die Bundesregierung musste bisher immer wieder zugeben, dass es keinerlei Hinweise auf eine vorwerfbare Integrationskursverweigerung in nennenswertem Umfang gibt.

Für Swen Schulz (SPD) zeigt die Regierungskoalition damit „deutlich, was sie von den hier lebenden Migranten hält“. Sie unterstelle ihnen, dass sie die deutsche Sprache nicht lernen wollen. Dabei „mussten rund 20.000 integrationswillige Migranten auf einen Kurs warten, weil nicht genügend Plätze zur Verfügung standen. Die Koalition hatte zu wenig Geld zur Verfügung gestellt. Und auch für 2011 wird dieser Sparkurs fortgesetzt“, so Schulz.

Erweitertes Rückkehrrecht und Bleiberecht
Beschlossen wurde außerdem ein erweitertes Rückkehrrecht für Opfer von Zwangsverheiratungen. Sie sollen einfacher nach Deutschland zurückkehren können. Allerdings gilt das nur, wenn sie bereits als Minderjährige in Deutschland gelebt haben, nach ihrer Zwangsverheiratung ausgewandert sind und an der Rückkehr gehindert werden.

Zudem haben die Koalitionsparteien im Bundestag den Gesetzentwurf um ein Bleiberecht für gut integrierte junge Menschen ergänzt. Bislang geduldete Jugendliche und Heranwachsende können unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht erlangen, wenn sie gut integriert sind. (bk)