Visumspflicht für Türken

Befürworter in der Defensive

Wer illegal über die Türkei in die EU einreist, kann künftig dorthin zürückgeschickt werden. Die Türkei ist bereit ein solches Abkommen zu unterzeichnen – wenn die EU im Gegenzug Gespräche über die visafreie Einreise von Türken beginnt. Die Bundesregierung will an der Visumspflicht festhalten – was auf Dauer aber immer schwieriger werden dürfte.

Von Mittwoch, 16.03.2011, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 09.03.2016, 21:17 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Die Visumspflicht ist ein großes Ärgernis für Reisende aus der Türkei. Eine Umfrage der türkischen Stiftung für wirtschaftliche Entwicklung IKV unter 1500 Unternehmern, Akademikern und Rechtsanwälten ergab: Zwei Drittel der Befragten versäumten aufgrund langer Genehmigungsverfahren schon Termine in EU-Staaten. Bahadır Kaleağası, Chef der Brüssel-Vertretung des türkischen Unternehmerverbandes TÜSİAD, sagt, dass einige türkische Unternehmen ihre Investitionen in EU-Länder einstellen weil sie die Visa-Prozedur satt hätten.

Doch nun könnten derlei Probleme bald der Vergangenheit angehören, denn die türkische Regierung und die Europäische Kommission haben sich auf ein Abkommen geeinigt, das die Türkei verpflichtet, illegale Einwanderer, die die Türkei als Transitland benutzt haben, wieder aufzunehmen. Dabei handelt es sich um mehrere zehntausend Menschen im Jahr. Aus europäischer Sicht ist ein solches Rückführungsabkommen ein wichtiger Schritt bei der Bewältigung der Migrationsströme in die EU. Als Gegenleistung für die Kooperation bietet die EU stufenweise Visaerleichterungen – zunächst für bestimmte Personengruppen, am Ende kann die Visafreiheit für alle Bürger stehen.

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Vorbild Balkanstaaten
So war es bei den Balkanstaaten. Mit Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien einigte sich die EU im Januar 2008 auf ein Rückführungsabkommen – und zeitgleich auch auf Visaerleichterungen. Damit kamen die Bürger dieser Staaten leichter, schneller und billiger an Visa. Weit wichtiger war aber die Dynamik, die diese Abkommen auslösten: Nur zwei Jahre nach den Visaerleichterungen fiel im Dezember 2009 die Visumspflicht für Serben, Mazedonier und Montenegriner – nur ein Jahr später konnten sich auch Albaner und Bosnier über die visafreie Einreise in die EU freuen.

Doch wie realistisch ist die Abschaffung der Visumspflicht im Fall der Türkei? Die Kommission drängt darauf, die Bedingungen für die visafreie Einreise von Türken auszuloten. Die Regierungen der EU-Länder haben der EU-Kommission am 24. Februar zwar grünes Licht gegeben für einen Visumsdialog mit der Türkei, allerdings sollen sich die Gespräche beschränken auf Visaerleichterungen für bestimmte Personengruppen wie Geschäftsleute und Studenten, die einfacher in den Genuss von Mehrjahresvisa kommen könnten. Die generelle Visumspflicht bliebe bestehen. Der Grund: Die Vorbehalte gegen die visafreie Einreise von Türken sind in Ländern wie Frankreich, Österreich, Niederlande oder Deutschland hoch. Die Befürchtung der deutschen Bundesregierung: Viele Türken würden die neue Reisefreiheit nutzen, um dauerhaft im Land zu bleiben – und nicht nur bis zu maximal drei Monaten, für die die visafreie Einreise gelten würde.

Keine Erleichterung – Visabefreiung
Für die Türkei sind die in Aussicht gestellten Visaerleichterungen aber nicht genug. Mit dem Rückführungsabkommen sei der Weg frei für Gespräche über die Visabefreiung für Türken, pocht der türkische Außenminister Ahmet Davutoğlu darauf, gleich behandelt zu werden wie die Balkanstaaten oder wie Russland, mit dem die EU ebenfalls über die visafreie Einreise verhandelt. Neuer Streit ist daher unausweichlich. Davutoğlu hat angekündigt, das Abkommen über die Rückführung illegaler Einwanderer so lange nicht zu unterzeichnen, bis der Visumsdialog die Abschaffung der Visumspflicht für seine Landsleute umfasst.

Ein Scheitern des Rückführungsabkommens wäre ein großer Schaden für die EU. Denn: Mittlerweile reisen 90 Prozent der irregulären Migranten über die Türkei in die EU ein. Sie kommen vor allem aus Afghanistan, Irak und Iran – aber zunehmend auch aus Afrika. Der Migrationsdruck hat derart zugenommen, dass die griechische Regierung jüngst angekündigt hat, einen zwölf Kilometer langen Zaun an der griechisch-türkischen Grenze zu bauen.

Druck wird größer
Im Kabinett der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström kann man die deutschen Bedenken nicht nachvollziehen, ein Anstieg der illegalen Migration sei durch die Visabefreiung nicht zu erwarten. Schließlich könnten die Illegalen ja sofort wieder zurückgeschickt werden. Außerdem könne die Visumspflicht wieder eingeführt werden, wenn die Türkei es nicht schaffe, die illegale Migration ihrer Landsleute zu unterbinden. Auch die italienische Regierung argumentiert, dass die Visabefreiung angesichts der guten wirtschaftlichen Entwicklung in der Türkei nicht zu einem nennenswerten Anstieg der Einwanderung führen würde. Das italienische Positionspapier wurde auch von Großbritannien, Schweden, Finnland, Polen und Spanien unterstützt.

Schnelle Fortschritte in der Visumsfrage sind nicht zu erwarten. Allerdings: Die Kommission hat nun erstmals die politische Rückendeckung, mit der Türkei über Visafragen zu sprechen. Das sollte man nicht unterschätzen. Die Kommission wird dieses Mandat nutzen, um auch die Visafreiheit von Türken zu forcieren. Die zuständige Kommissarin Malmström hat dieses Ziel deutlich formuliert. In deutschen Regierungskreisen erinnert man sich noch daran, wie die Kommission bei der Visafreiheit für Bosnien und Albanien auf das Tempo drückte – und die die Bundesregierung unter dem Druck der anderen Europäer die visafreie Einreise für Bosnier und Albaner im November 2010 zähneknirschend mitgetragen habe.

Gleichzeitig erhöhen Gerichte wie jüngst das bayerische Verwaltungsgericht in München, das entschied, dass die Visumspflicht für Türken gegen die Regeln des Assoziationsabkommens mit der Türkei aus dem Jahr 1973 verstößt, den Druck auf die Bundesregierung. Hinzu kommen die vielen irregulären Migranten, die über die Türkei einreisen und die nicht zurückgeschickt werden können, solange die Türkei die Umsetzung des Rückführungsabkommens verweigert. Alle drei Faktoren zusammen können eine Dynamik auslösen, die den Widerstand gegen die visafreie von Türken bricht. Aktuell Meinung

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  1. Leon sagt:

    Die Visabefreiung für Serbien und Mazedonien im Dezember 2009 führte zu sprunghaft steigenden Asylbewerberzahlen aus diesen Ländern.
    So stieg die Gesamtzahl der Asylbewerber 2010 gegenüber 2009 um – bewirkt hauptsächlich durch Antragsteller aus Serbien und Mazedonien.
    Im Fall der Türkei wäre eine ähnliche Entwicklung zu erwarten.
    Die Skepsis der Bundesregierung gegenüber einer Befreiung der Visumspflicht für die Türkei ist also nicht unbegründet.

  2. Leon sagt:

    Nachtrag: Die Zahl der Asylbewerber stieg 2010 um 50% (mehr als 14.000) gegenüber dem Vorjahr.

  3. Manfred O. sagt:

    Das, was die türkische Regierung da versucht, nennt man hier in Deutschland für gewöhnlich versuchte Erpressung.

  4. Ismet sagt:

    @Manfred O.
    Rechte,die man ohnehin schon hatte und immer noch hat, aber die nicht gewährt werden-zu verlangen: IST DAS ‚NE VERSUCHTE ERPRESSUNG ?!?

  5. SWISS sagt:

    @ Manfred O.

    So…so..“versuchte Erpressung“???

    Zunächst die Fakten:

    1) das EuGH entscheidet, dass Türken als Folge des Assoziationsabkommens, aktive UND passive Dienstleistungen in der EU OHNE Visaauflagen beanspruchen können.
    2) Immer mehr deutsche Gerichte, teilen diesen Grundsatz in ihren Urteilen. Die Bundesregierung, welche vor rechtstaatlichen Urteilen die Augen verschliesst und an der Visapraxis festhält, zieht es also vor, jedem Kläger der Recht bekommt den Schadenersatz via Staatskasse zukommen zu lassen(!)

    3) Die EU-Kommission verhandelt mit allen (potenziellen) Beitrittskandidatenländern die stufenweise Visa-Aufhebung.
    Hier gibt es drei wichtige Kriterien:
    a) ausreichende Grenzsicherung
    b) biometrische Pässe
    c) Rückführungsabkommen mit der EU

    Ländern des Balkans,Russland und auch Serbien (welche allesamt noch nichtmal Beitrittskandidaten sind) werden die Visabeschränkungen erlassen.
    Der Türkei wurde im Jahre 2009 von der Kommission die Auflage der o.a. Punkte ebenfalls gemacht. Wenn sich die Türkei bereit erklärt die drei Punkte abzuarbeiten sollte parallel hierzu die „Visafreheit für Türken“ beschlossen werden.
    Punkt a) und b) hat die Türkei 2010 erfüllt. Anfang 2011 konnten auch die Verhandlungen zum Rücknahemabkommen abgeschlossen werden.
    Usus wäre es jetzt gewesen wie in ALLEN vorherigen Fällen und wie zugesagt, die Verhandlungen über die Visafreiheit zu beginnen.
    Stattdessen hat man den Türken lediglich einen „Dialog über Erleichterungen“ in Aussicht gestellt !!!

    „Versuchte Erpressung“ sieht anders aus!

    Wenn die eine Seite nur fordert und gemachte Zusagen NICHT einhält,steht es dem anderen Vertragspartner frei nicht zu unterschreiben bzw. zu ratifizieren.

    In der Zwischenzeit werden die Türken vor europ. und deutschen Gerichten weiter klagen, gewinnen und aus der deutschen Staatskasse entschädigt.
    Mal schauen wann sich bei der deutschen Bundesregierung die Erkenntnis durchsetzt, dass die Visafreiheit -und damit die Achtung von Urteilen- auf Dauer günstiger ist, als sich in endlosen Prozessen eine blutige Nase zu holen.

    Aber wir befinden uns ja in einem Superwahljahr in Deutschland, da sind Visafreiheit für Türken -Recht hin Verträge her- Tabuthemen.
    Da erscheint es opportuner im Stillen die juristischen Niederlagen aus der Staatskasse zu finanzieren.

  6. Maenam sagt:

    Na dann sollen sie doch klagen, klagen auf was eigentlich? Wo ist der Schaden? Wie auch immer, ist für die Staatskasse auf jedenfall billiger als eventuell jahrzehntelang Stütze zu zahlen.
    Wenn ich in ein Land will das für die Einreise von mir ein Visum verlangt, dann hol ich mir eins. Und wenn ich keins bekomme, ja dann reise ich woanders hin oder bleib daheim. So einfach ist das. Klagen Klagen, Hirngespinste.

    Ich möchte Ihnen mal erklären wie das in z.B.Thailand ist:
    Für mich als Deutscher Staatsangehöriger (gilt auch für Staatsangehörige anderer wichtiger Staaten) bekomme ich bei Ankunft dort einen Einreisestempel und muß innerhalb 30 Tagen das Land wieder verlassen.
    Möchte ich länger als dreißig Tage bleiben muß ich das vorher wissen und hier in D. z.B. ein Visum beantragen. Das ist dann maximal 60 Tage gültig kann aber in Thailand bei der Immigration nochmal um 30 Tage verlängert werden. In beiden Fällen gilt: Für jeden Tag Overstay gibt es eine saftige Geldstrafe. Wenn man kein Geld hat gehts gleich in den Knast. Da kann dich dann nur noch die Botschaft rausholen oder du wartest bis du Geld von Verwandten oder so überwiesen bekommst.

    Wenn du nach Thailand auswandern willst, also dauerhaft dort leben, kannst du ein Jahresvisum beantragen. Dazu musst du mindestens 50 Jahre alt sein und permanent umgerechnet 20.000 Euro auf einem thailändischen Konto haben, und zwar mindestens 3 Monate bevor du das Jahresvisum beantragst. Oder eine Rente von umgerechnet 1200 Euro nachweisenkannst. In beiden Fällen bekommst du immer nur ein Visum für ein Jahr, das aber ohne weiteres immer verlängert wird wenn das Geld noch auf dem Konto ist., bzw. die Rente noch hoch genug ist. Kann sich ja schnell ändern wenn der Euro nix mehr wert ist.

    In Thailand dürfen Ausländer keinen Grund und Boden erwerben.
    In Thailand dürfen Ausländer keinen Beruf ausüben. (bis auf ganz wenige ausnahmen)
    In Thailand darf auch kein Ausländer eine Firma gründen,geht nur mit thailändischem Partner. Ausländer 49% Anteil und Thai 51% Anteil. Wenn dann aber der Thai mist baut und seinen Anteil verzockt hat der Ausländer das nachsehen.
    Ja so ist das in Thailand und in den meisten Ländern dieser Erde. Bringst du Geld mit bist du willkommen, haste nichts mehr bist du der Arsch, egal welcher Nationalität du angehörst. Ist doch in der Türkei auch nicht anders, oder?

    In Europa ist das aber anders wie ihr wisst. Deßhalb klagt nicht und beschwert euch nicht. Seid froh hier in Frieden leben zu können.

    Meine kleine Thailänderin war gerade mal einen Monat in Deutschland und schon auf nem Sprachkurs. (war damals 1993 noch keine Pflicht). Nach vier Monaten schon ne Arbeit gehabt als Küchenhilfe in einer Kantine.
    Nach zweieinhalb Jahren die Führerscheinprüfung (in deutsch) bestanden. Sie hat sich schnell integriert und wurde von all meinen Verwandten, Freunden und Bekannten akzeptiert.
    Nehmt euch mal ein Beispiel an Ihr.

    Maenam

  7. Maenam sagt:

    Nachtrag. Vor allem hat sich meine Kleine Thailänderin noch nie über Deutschland und seine Gesetzt beschwert. Das ist halt eben so in Deutschland, sagt Sie. Sie ist halt Buddhistin

    Maenam

  8. SWISS sagt:

    @ Maenem

    „Wo ist der Schaden? Wie auch immer, ist für die Staatskasse auf jedenfall billiger als eventuell jahrzehntelang Stütze zu zahlen.“

    Vielleicht sollten Sie sich besser mit der Materie auseinandersetzen, als uns Ihre Vorlieben für Thailand zu verkünden.

    1. Es geht um die Visafreie Einreise von Touristen, diese und Illegale haben grundsätzlich kein Recht auf „Stütze“ (Sozialleistungen) bzw. Arbeitserlaubnis.

    2. Es gibt nun mal den rchtsverbindlichen Assoziationsvertrag zwischen der EU-Türkei. Verträge verpflichten nun einmal, ob es einem passt oder nicht! Hierdurch sind auch sämtliche materielle und immaterielle Schäden bei Zuwiderhandlung abgedeckt.

    „Wenn ich in ein Land will das für die Einreise von mir ein Visum verlangt“

    Das Problem ist aber, das EuGH und auch immer mehr deutsche Gerichte sagen: „Du darfst kein Visum verlangen“.

    Wollen Sie sich über das Recht stellen/ es ignorieren, oder sind die hohen Werte der Rechtstaatlichkeit lediglich hohle Phrasen derer man sich bedient, wenn man andere (zurecht) kritisieren will…aber gefliessentlich ignoriert, wenn es den Kritiker selbst betrifft?

  9. SWISS sagt:

    @ Maenem

    Ich empfehle Ihnen, statt dumpfen und auch noch falschen Kommentaren…etwas mehr auf diese Website die Beiträge zu dem Thema zu lesen:
    z.B.
    – „Soysal Urteil“ des EuGH
    – Assoziationsabkommen EU-Türkei (Standstill-Klausel)
    – die Urteile der deutschen AG und Verwaltungsgerichte (inkl. Schadenersatz für türk. Geschäftsleute bzw. Touristen welche widerrechtlich in Abschiebehaft gesteckt wurden)

    Wenn Sie sich die Mühe gemacht haben und Begriffen haben, welche Bedeutung die Rechtsprechung des EuGH (auch für Deutschland) hat, ein internationales Abkommen (wie Assoziationsverträge und deren Wirkung auf die Vertragsstaaten hat, und vor allem wenn Sie Ihre Paranoia abgelegt haben… ja dann, ist vielleicht eine sachliche Diskussion mit Ihnen möglich.

    Allein mir fehlt der Glaube.

    Ihre „Ausführungen“ haben höchstens am Stammtisch Bestand.

    PS: Besonders Ihre Ausführung zum BIP von Rumänien im Vergleich zur Türkei war sehr amüsant und disqualifizierend zugleich.
    PS2: Wie kommen Sie darauf, dass ich in Deutschland lebe?

  10. Maenam sagt:

    Jetzt mal ganz sachlich liebes Migazin und lieber SWISS.

    Pro Kopf Einkonnen von Türken: 8723 Dollar im Jahr.
    Pro Kopf Einkommen von Rumänen: 7.542 Dollar im Jahr.
    Pro Kopf Einkommen in Deutschland: 40.875 Dollar im Jahr.

    Ich hatte noch alte Zahlen im Kopf und das „pro Kopf “ hatte ich auch nicht erwähnt. Dafür bitte ich um Entschuldigung.
    Selbstverständlich rangiert die Türkei momentan VOR Rumänien.

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Länder_nach_Bruttoinlandsprodukt_pro_Kopf

    Maenam