EU-Marathon der Türkei

Gott sei Dank – Religion ist kein Ausschlusskriterium!

Der gesamte rechtliche Besitzstand der Europäischen Union – Acquis Communautaire – kennt das Kriterium der Religion nicht. Daher fußt die EU ausschließlich auf politischen Werten, welche die Türkei unbedingt auf ihrem langen Weg in die EU erfüllen muss.

Die Gemeinschaft der politischen Werte
Jeder europäische Staat kann die Mitgliedschaft der Europäischen Union beantragen. Dies besagt Artikel 49 des EU-Vertrags. Im Fall Marokkos (1987) lehnte die EU/EG zum ersten Mal einen Antrag auf Mitgliedschaft mit dem Hinweis auf dieses geographische Kriterium ab.

Ferner verweist dieser Artikel auf die Kernwerte der EU, die ein Beitrittskandidat erfüllen muss, um Mitglied der EU zu werden (Artikel 2 EUV). Diese spiegelten sich auch zuvor in den Kopenhagener Kriterien (1993) wider. Hierzu zählen die Garantie einer stabilen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte, Respekt vor Minderheiten, eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit des Beitrittsstaates, alle aus den EU Verträgen erwachsenen Verpflichtungen nachkommen zu können.

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Europäische Verträge
Der Vertrag von Lissabon, der seit dem 1. Dezember 2009 in Kraft ist, greift die Kernwerte bereits in Artikel 2 auf. Denn hier heißt es: „Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Personen, die Minderheiten angehören.“ Und das sind die einzigen Werte, welche die EU zusammenschweißen kann und sie seit über 50 Jahren untereinander von kriegerischen Auseinandersetzungen abhält.

Denn die Schaffung des Friedens in Europa war das vorrangige Ziel der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1952) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1958). Seitdem hat die EU verschiedene Erweiterungen vollzogen, sie wuchs zusammen, sie wurde zu einer wirtschaftlichen Macht und letztendlich auch zu einer Wertegemeinschaft. Durch ihre Attraktivität für andere Staaten in Europa, steht ihr zudem ein außerordentliches Instrument zur Demokratisierung von Beitrittskandidaten oder weiteren Nachbarn zur Verfügung.

Das kleine Wunder von Helsinki (1999)
Die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens (1963) mit der Türkei, auch Ankara-Abkommen genannt, sah bereits in Artikel 28 explizit eine Mitgliedschaft der Türkei vor. Dieses Abkommen und das Zusatzprotokoll (1970) sollten den Weg zunächst zu einer Zollunion ebnen, welche Anfang 1996 verwirklicht werden konnte. Dann geschah das kleine Wunder von Helsinki: Nachdem die EU mit den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) 1998 Beitrittsverhandlungen begonnen und 2002 ihnen bereits das Datum der Mitgliedschaft genannt hatte – außer Rumänien und Bulgarien – wurde der Türkei nach 40 Jahren der Kandidatenstatus verliehen.

Offizielle Verhandlungen mit der Türkei seit dem 3. Oktober 2005
Nach weiteren fünf Jahren nahm die EU Kommission (2004) Stellung zum Beitritt der Türkei und gab grünes Licht für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen, die aus 35 Kapiteln bestehen. Diese haben das Ziel, den gesamten rechtlichen Besitzstand der EU – bestehend aus 80.000 Seiten – auf die Türkei zu übertragen, damit sie befähigt wird, eines Tages Mitglied in der EU zu werden. Anlehnend an diese Stellungnahme der Kommission beschlossen die Europäischen Staats- und Regierungschefs – übrigens auch Deutschland, Frankreich und Österreich – die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zu eröffnen. Sie erschwerten jedoch den Beitritt, sodass die Türkei sich durch ein viel kleineres Nadelöhr der Ungereimtheiten hindurch zwängen muss als die Beitrittskandidaten zuvor.

So kann die EU beispielsweise auch im Falle der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien, den Beitritt der Türkei endgültig ablehnen. Dann käme die Privilegierte Partnerschaft in Frage – aber nicht für die Türkei! Des Weiteren breitet sich vor der EU die Möglichkeit der dauerhaften Schutzklauseln aus. Denn unter Zuhilfenahme der Schutzklauseln kann sie die Türkei aufnehmen, ohne ihr jedoch die Arbeitnehmerfreizügigkeit, Strukturfonds und Agrarsubventionen zu offerieren.

pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten!

Der Ball ist auf der Seite der Türkei
Der Ball ist nunmehr auf der Seite der Türkei! Wenn sie alle (nicht-religiösen) Bedingungen der EU erfüllt, ist die EU, teils wegen der „sunk costs“ – der Erweiterungsprozess ist nämlich kostspielig -, teils wegen voriger Zusagen, unter Druck, die Türkei aufzunehmen. Denn andernfalls würde sie einen wichtigen Grundsatz des „Abendlandes“ brechen – den des „pacta sunt servanda“.