6. Kaffekränzchen der Integrationsminister

Viel heiße Luft und neue Auflagen für Zuwanderer

Kein Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer, keine Aufhebung der Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern und neue Auflagen für Zuwanderer. Das sind die Ergebnisse der 6. Integrationsministerkonferenz.

Die Integrationsminister der Länder haben bei der 6. Konferenz am 16. und 17. Februar 2011 in Mainz eine Reihe von Leitlinien und Postulaten beschlossen. Die meisten enthielten wohlformulierte Sätze ohne Substanz. So wurde unter dem Titel „Integration – im Interesse aller! Chancen erkennen – Kompetenzen nutzen – Teilhabe fördern“ eine wertschätzende Kultur der gegenseitigen Anerkennung, Toleranz und Rücksichtnahme beschlossen. Danach sei Integration ein wechselseitiger Prozess, der nicht allein von Zugewanderten, sondern auch von der Aufnahmegesellschaft Anstrengungen erfordere. Welche Anforderungen an die Aufnahmegesellschaft gestellt werden sollen, blieb offen.

Mal konkret, mal schwammig
Bei den Anforderungen an die Zuwanderer wurde die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), hingegen nicht nur konkret, sondern auch verbindlich. Mit Integrationsvereinbarungen sollen sie künftig verpflichtet werden (wir berichteten), sich zu integrieren. Das Modellprojekt werde bereits im April 2011 starten.

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Bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen wiederum blieb es inhaltlich wie zeitlich schwammig. Die Integrationsminister der Länder sind sich weiterhin einig darin, dass die Anerkennung schnellstmöglich geregelt werden muss. Und bei den Integrationskursen seien bessere Rahmenbedingungen erforderlich. Danke!

Fortschritte habe es aber beim länderübergreifenden Integrationsmonitoring gegeben. Erstmals würden Informationen zum Stand der Integration in allen 16 Bundesländern vorliegen. „Wer an Sachinformationen interessiert ist, der hat nun eine gute Datengrundlage für weitergehende Analysen zur Hand“, sagte die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Malu Dreyer (SPD) nach der Konferenz. Bei Migranten dürfte dieser Fortschritt jedoch kaum Jubel ausgelöst haben.

Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer
Denn bei den für Zuwanderer viel wichtigeren und interessanteren Fragen kamen die Integrationsminister der Länder nicht weiter. So bedauerte Malu Dreyer, dass sich die Integrationsministerkonferenz nicht darauf einigen konnte, im Grundgesetz den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, langjährig legal in Deutschland lebenden Nicht-EU-Ausländern das Recht zur Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen in ihrer Kommune einzuräumen.

In Deutschland leben mehr als 4,3 Millionen Ausländerinnen und Ausländer, die nicht das Recht haben, in ihren Kommunen zu wählen oder gewählt zu werden. „Gerade in großen Städten ist ein erheblicher Teil der Eingewanderten von der politischen Partizipation in ihrer Kommune ausgeschlossen. Wird ihnen ein Wahlrecht eingeräumt, erhalten ihre Interessen, ihre Probleme und ihre Bereitschaft zum Engagement stärkeres politisches Gewicht; sie werden als potenzielle Wähler, Kandidaten und Parteimitglieder wahrgenommen“, so Dreyer.

Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht
Auch auf die Aufhebung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz konnte sich die Konferenz nicht einigen. Die Pflicht der Kinder ausländischer Eltern, die mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben und mit Erreichen der Volljährigkeit für die deutsche Staatsangehörigkeit optieren müssen, ist aus integrationspolitischer Sicht nach Meinung von Ministerin Dreyer absolut verfehlt. Sie sollten ebenso wie Kinder und Jugendliche binationaler Ehen ohne Bedingungen Deutsche bleiben.

„Die Regelung zum Optionsverfahren ist sehr kompliziert und für die Betroffenen kaum verständlich“, sagte Dreyer. Sie sei zum Teil auch unsinnig, denn optieren müssten beispielsweise auch Menschen, denen das Gesetz die Beibehaltung einer weiteren neben der deutschen Staatsangehörigkeit ausdrücklich erlaube.

Das Verfahren sei zudem mit hohem Aufwand für Betroffene und Verwaltungen verbunden. Zahlreiche junge Menschen müssten sich um die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Ländern bemühen, die hohe Anforderungen an die Ausbürgerung knüpfen. Viele empfänden die Pflicht zur Option als Infragestellung ihrer Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft, sie wollten keine Deutsche mit Vorbehalt sein.

Ziel müsse es sein, den in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit das klare Signal zu geben, dass sie auf Dauer gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft und als deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger willkommen sind. (es)