Aus dem Alltag

Antidiskriminierungsstelle veröffentlicht Buch mit Fällen aus der Beratungsarbeit

Verstößt es gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wenn einer Frau mit Kopftuch der Zugang zum Fitnessstudio verweigert wird? Diese und viele weitere Fragen aus dem Arbeits- und Alltagsleben beantwortet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in ihrem Buch „Mit Rat zur Tat – Fälle aus der Beratung der Antidiskriminierungsstelle“.

Ist die Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages bei einer schwangeren Arbeitnehmerin eine Diskriminierung? Können Beschäftigte wegen „Störung des Betriebsfriedens“ entlassen werden, wenn sie sich wegen einer Diskriminierung an die Beschwerdestelle gewendet haben? Verstößt es gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wenn einer Frau mit Kopftuch der Zugang zum Fitnessstudio verweigert wird? Diese und viele weitere Fragen aus dem Arbeits- und Alltagsleben beantwortet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in ihrem soeben erschienenen Buch „Mit Rat zur Tat – Fälle aus der Beratung der Antidiskriminierungsstelle“.

Die ADS hat dafür erstmals Fälle aus ihrer mehr als vierjährigen Beratungsarbeit in einer Publikation veröffentlicht. „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist für Nichtjuristinnen und –juristen oftmals schwer verständlich“, betonte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. „Am besten kann man das Gesetz über konkrete Fälle erklären. Außerdem wollen wir zeigen, dass man sich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen kann.“

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Das Buch beschreibt reale Fälle aus dem Arbeitsleben, wie den eines Arbeitgebers, der seinen Mitarbeiter mit Behinderung vorzeitig in Rente schicken will, weil er gesundheitliche Probleme befürchtet, die in Zukunft auftreten könnten. Und es geht Fragen aus dem Alltag nach, wie etwa der, ob es mit dem AGG vereinbar ist, Kindern den Zutritt zu Restaurants zu verbieten. Auch bietet es praktische Hilfestellungen, etwa bei der Frage: Welche Beweise brauche ich vor Gericht, wenn ich mich bei der Wohnungssuche wegen der ethnischen Herkunft benachteiligt fühle?

Download: Das Buch kann über die Publikationsliste bestellt oder herunter geladen werden. Der Gesetzestext des AGG ist darin ebenfalls zu finden.

Die anonymisiert dargestellten Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern und die rechtlichen Einschätzungen der Juristinnen und Juristen der ADS dokumentieren beispielhaft das große Spektrum von Diskriminierungsfragen in Deutschland. Mit dem Nachschlagewerk bietet die Antidiskriminierungsstelle allen interessierten Menschen einen Überblick über ihre Beratungsarbeit.

Rund zwei Drittel der Anfragen an die ADS betreffen arbeitsrechtliche Fragen, etwa ein Drittel das Zivilrecht. Seit Bestehen der ADS im August 2006 gab es 12.240 Anfragen von Ratsuchenden. Rechnet man die Nachfragen zu laufenden Vorgängen heraus, gab es insgesamt 7.647 Fälle. 4.581 davon waren Diskriminierungsfälle, auf die das AGG Anwendung findet. Die übrigen betrafen Anfragen von Menschen, die sich aus unterschiedlichen Gründen diskriminiert fühlten oder die allgemeine Fragen zum AGG hatten. (hs)