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Ein neues Straftatbestand und ein verlängertes Rückkehrrecht für Täter und Opfer von Zwangsverheiratungen sowie die Anhebung der Ehebestandszeit im Aufenthaltsgesetz. Darüber debattierten die Bundestagsfraktionen, die MiGAZIN dokumentiert.
Mit einem Gesetzespaket möchte die Bundesregierung – so jedenfalls die Begründung – gegen Zwangsverheiratungen vorgehen. Darüber debattierten am Donnerstag die Bundestagsfraktionen im Bundestag.
Eine Maßnahme im Kampf gegen Zwangsverheiratungen soll sein, das Rückkehrrecht für Opfer zu verlängern. Dieser Vorstoß wird auch von den Oppositionsparteien begrüßt und unterstützt.
Weniger Erfreut zeigten sich SPD, Grüne und die Linke über die Schaffung eines neuen Straftatbestandes gegen Zwangsverheiratungen. Symbolpolitik warfen sie der Bundesregierung vor. Das neue Strafgesetz verbessere weder die Lage der betroffenen Frauen noch verschärfe sie die Sanktion gegen die Täter. Bereits heute werden Zwangsverheiratungen als ein Fall der schweren Nötigung mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Nichts anderes schreibe der neue Straftatbestand vor. Die Bundesregierung hingegen vertraut auf die abschreckende Wirkung eines eigenständigen Strafgesetzes.
Ehebestandszeit
Hitziger diskutiert wurde die Verlängerung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahren. Danach sollen aus dem Ausland zugezogene Ehepartner künftig drei statt zwei Jahre die Ehe aufrechterhalten müssen, ehe sie einen vom Bestand der Ehe unabhängigen Aufenthaltstitel erhalten können.
Dies verkehre den Opferschutz ins Gegenteil, argumentieren Oppositionspolitiker. Wenn ein zwangsverheirateter und zugewanderter Ehepartner vor Ablauf der Ehebestandszeit die Zwangsehe anzeige, müsse sie Deutschland verlassen. Insofern zwinge die geplante Regelung die Opfer, ein Jahr länger die Ehehölle zu ertragen. (ey)
Das MiGAZIN dokumentiert die einzelnen Redebeiträge im Wortlaut:
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