Ejder Köse

EuGH Entscheidungen sind auch für Deutschland bindend

Ejder Köse, Rechtsanwalt in den Niederlanden, hat Toprak und Oğuz vor dem Europäischen Gerichtshof (Entscheidung vom 9. Dezember 2010) zum Standstill-Klausel vertreten. Im Gespräch mit MiGAZIN erläutert er die Auswirkungen des Urteils auch im integrationspolitischen Kontext.

Von Freitag, 17.12.2010, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 17.01.2011, 0:07 Uhr Lesedauer: 6 Minuten  |  

Ekrem Şenol: Sie haben die Kläger Toprak und Oğuz im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertreten. Darin ging es um die Auslegung der sogenannten Standstill-Klausel im Assoziationsrecht zwischen der EU und der Türkei. Was bedeutet Standstill-Klausel?

Ejder Köse: Die Standstill-Klausel im Assoziationsabkommen ist ein Verschlechterungsverbot. Das heißt, dass die unterzeichnenden Staaten nach Inkrafttreten des Abkommens im Jahre 1980 keine Gesetze erlassen dürfen, die die aufenthaltsrechtliche Stellung eines türkischen Arbeitnehmers verschlechtern.

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Şenol: Was heißt das konkret? Worum ging es in dem zu entscheidenden Fall?

Ehebestandszeit: Ein Ausländer muss mindestens zwei – künftig drei – Jahre im Bundesgebiet mit dem Ehepartner eine eheliche Lebensgemeinschaft führen, um ein von ihm unabhängiges Aufenthaltsrecht zu erlangen. Wird die eheliche Lebensgemeinschaft vor Ablauf der Ehebestandszeit aufgehoben, muss der Ehepartner wieder ausreisen.

Köse: In dem zu entscheidenden Fall ging es um die Ehebestandszeit in den Niederlanden. 1980 galt eine Mindestehebestandszeit von drei Jahren. Im Jahre 1982 wurde es in den Niederlanden auf ein Jahr verkürzt und 2001 wieder auf drei Jahre verlängert. Die Richter haben richtigerweise entschieden, dass eine einmal gewährte Vergünstigung nicht mehr zurückgenommen werden kann, selbst wenn es im Vergleich zur Rechtslage zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens keine Verschlechterung darstellt. Konkret bedeutet das, dass für türkische Arbeitnehmer die Rechtslage von 1980 gilt und sofern später eine Vergünstigung gewährt worden ist – hier 1982, dann eben diese fortgilt. Damit ist jede nachträglich Verschlechterung der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen ungültig und für türkische Arbeitnehmer nicht anwendbar.

Şenol: Nun haben Sie gegen eine Regelung im niederländischen Ausländerrecht geklagt. Was bedeutet das für türkische Arbeitnehmer in Deutschland?

Köse: Die Rechtsprechung des EuGH gilt für alle unterzeichnenden Staaten gleichermaßen. Insofern spielt es keine Rolle, ob das Verfahren in den Niederlanden eingeleitet wurde. Das Urteil gilt für die Niederlande genauso wie für Deutschland.

Şenol: Dennoch beobachten wir in Deutschland, dass EuGH Urteile im Zusammenhang mit dem Assoziationsabkommen nicht bzw. kaum umgesetzt werden. Wie ist das in den Niederlanden?

Köse: In den Niederlanden und anderen europäischen Ländern ist es nicht viel anders. Europäische Staaten sind bemüht, die Rechte aus dem Assoziationsabkommen möglichst restriktiv anzuwenden.

Şenol: Das Ziel des Assoziierungsabkommens ist es unter anderem, die Lebenshaltung des türkischen Volkes zu bessern und später den Beitritt der Republik Türkei zur Gemeinschaft zu erleichtern. Wie beurteilen Sie diese Zurückhaltung europäischer Länder im integrationspolitischen Kontext?

Das Assoziationsabkommen soll die schrittweise Herstel- lung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Aufhebung der Beschränkung- en der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungs- verkehrs eine beständige und ausgewogene Verstärkung der Handels‑ und Wirtschafts- beziehungen zwischen den Vertragsparteien, u. a. im Bereich der Arbeitskräfte, zu fördern, um die Lebenshaltung des türkischen Volkes zu bessern und später den Beitritt der Republik Türkei zur Gemeinschaft zu erleichtern. Das Abkommen wurde am 12. September 1963 in Ankara von der Türkei und den Mitgliedstaaten der EWG und der Gemeinschaft unterzeichnet.

Köse: Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass das Assoziationsabkommen unter anderem dazu dient, den Arbeitsmarktzugang für türkische Arbeitnehmer zu erleichtern. Das ist ein wesentlicher Aspekt der Integration. Wenn Staaten ausgerechnet diese Rechte verwehren, ist das äußerst kontraproduktiv.

Die zurückhaltende Anwendung bzw. Nichtanwendung der Rechte aus dem Abkommen ist aber auch aus einem ganz anderen Grund gefährlich. Wenn wir in Europa sagen, dass wir in einer gefestigten Rechtsordnung leben, so müssen wir auch auf Grundlage der geltenden Gesetze handeln. Diese dürfen der Politik der jeweiligen Regierungen nicht untergeordnet werden. Es darf nicht sein, dass Regierungen international verpflichtende Abkommen nicht anwenden, nur weil es der aktuellen Regierungspolitik nicht genehm ist. Regierungen kommen und gehen und die jeweilige Politik ändert sich. Die Rechtstaatlichkeit hingegen ist ein hohes Gut und hoffentlich etwas Bleibendes, dass man nicht aufs Spiel setzen sollte. Politiker sägen am Stamm, auf dem sie stehen, wenn sie politisches Kalkül der Rechtsstaatlichkeit vorziehen.

Şenol: Was empfehlen Sie türkischen Staatsbürgern, die trotzdem nicht zu ihrem Recht kommen?

Köse: Bis heute wurden insgesamt 39 Verfahren geführt vor dem EuGH im Zusammenhang mit dem Assoziationsabkommen. Davon wurden 38 zugunsten türkischer Staatsbürger entschieden. Das überrascht nicht, denn das Abkommen ist klar formuliert. Daher empfehle ich jedem türkischen Staatsbürger auch eine gewisse Trotzreaktion an den Tag zu legen, wenn ihm Rechte vorenthalten werden und notfalls auch zu klagen.

Şenol: Viele Betroffene scheuen sich vor den Kosten, die so ein Verfahren mit sich bringt.

Köse: Das darf keine Ausrede sein. Hier sind nicht nur die Betroffenen, sondern auch Anwälte, Verbände, Organisationen und die türkischen Interessensvertretungen gefordert. Ohne ein gewisses Engagement geht es nicht. Meine Anwaltskanzlei beispielsweise übernimmt, wenn wir vom Erfolg eines Verfahrens überzeugt sind, die Kosten.

Was mich in diesem Zusammenhang verwundert ist insbesondere die Passivität meiner Kollegen und der türkischen Bevölkerung in Deutschland. In den Niederlanden leben „nur“ 400.000 türkischstämmige Bürger. In Deutschland hingegen sind es mehrere Millionen. Dennoch ist die Zahl der Verfahren, die aus Deutschland beim EuGH initiiert werden, überschaubar. Da ist noch viel mehr drin. Zumal noch viel zu viele Rechte nur auf dem Papier stehen und nur darauf warten, eingefordert zu werden.

Şenol: Wie ist Resonanz in der niederländischen Medienlandschaft auf die EuGH-Entscheidung gewesen? Hat man darüber berichtet?

Köse: Natürlich. Bereits im Vorfeld wurden die möglichen Folgen der Entscheidung im Fernsehen, Radio und in den Printmedien thematisiert. Alles andere wäre auch wirklichkeitsfremd. Angesichts der intensiv geführten Integrationsdebatten ist die Thematisierung dieser Entscheidung selbstverständlich. Man muss sich den Grundtenor der Entscheidung noch einmal vergegenwärtigen: Für türkische Arbeitnehmer gilt das Aufenthaltsrecht aus dem Jahre 1980 und den Folgejahren, wenn diese günstiger waren als die heute geltenden Gesetze. Im Klartext bedeutet das, dass sämtliche Rechtsänderungen nach 1980, die die Rechtsstellung türkischer Arbeitnehmer verschlechtert haben, rechtswidrig sind und rückabgewickelt werden müssen. Darüber muss man reden.

Şenol: In Deutschland werden EuGH-Entscheidungen – einschließlich diese – in der Öffentlichkeit kaum thematisiert. Weder Medien zeigen sich interessiert noch Politiker.

Köse: Aha!? … Kann ich nicht nachvollziehen. In Deutschland leben doch mehrere Millionen türkeistämmige Menschen!? Worüber, wenn nicht über dieses Urteil, berichten Medien in Deutschland denn sonst? Unsere Erfahrungen in den Niederlanden sind da ganz anders. Merkwürdig.

Şenol: In Deutschland wird der Bundesrat am 17.12.2010 unter anderem über die Anhebung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre entscheiden. Was sagen Sie dazu?

Köse: Ich wiederhole es: Wenn ein Aufenthaltsrecht zum Nachteil türkischer Staatsbürger geändert wird, dann ist das klar rechtswidrig und für türkische Arbeitnehmer nicht anwendbar. Die Entscheidungen des EuGH sind auch für Deutschland bindend. Ich rate jedem, dem Unrecht widerfährt, sein Recht zu suchen.

Şenol: Herr Köse, vielen Dank für das Gespräch.

Köse: Immer wieder gerne! Aktuell Interview

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  1. delice sagt:

    Ich kann Herrn RA Köse für seine Ausführungen nur danken! Er spricht mir aus der Seele heraus! Auch meine Erfahrungen sind ähnlich brutal und negativ. Es nimmt einem regelrecht den Atem weg, bei derart großen Dessintersse über seine ureigensten Rechte!

    Es ist einfach nur niederschmetternd, wie wenig sich selbst Betroffene türkische Büger sich dazu aufraffen sich da ihr Recht durch die deutschen Gerichtsinstanzen ein- bzw. durchzuklagen.

    Aber auch die türkischen Verbände und vermeintlichen Interessengruppen bilden ein jämmerliches Dasein. Von der offizielen türkischen Regierungsseite hatte ich ohnehin nie einen Schub in diese positive Richtung erwartet. Die schlafen ale noch weiterhin ihren Dornröschen-Schlaf über die nächsten 50 Jahre noch aus.

    Aus leidiger Erfahrung kann ich nur sagen, dass selbst türkischstämmige Juristen zu tadeln sind. In Gesprächen mit nur wenigen alleine zeigt sich ein erschreckendes Bild. Ich musste hören, dass deutsche Gesetze so in Ordnung seien. Wenn Volljuristen in Deutschland, mit einem Hintergrund aus Anatolien, so kläglich unwissend sind, dann ist alles andere erst gar nicht verwunderlich.

    Sie wollen einfach nicht verstehen, dass der ihnen vorgetragene juristische Sachverhalt, letztlich auch ihnen und/oder ihren Angehörigen Vorteile bringt bzw. bringen könnte, diese eigentlich schon haben, man Ihnen diese aber vorenthält und nie freiwilig geben wil. Dass sie dafür als Rechtsanwälte auch noch Geld verlangen, ist dann ohnehin schon der absurde Höhepunkt an dieser Auffassung.

    Wie Herrn Senol bekannt sein solte, prozessiere auch ich um das leidige Thema um den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft, aus dem Wegfall der so genannten „Inlandsklausel“ aus dem § 25 Abs. 1 RuStAG. Dieser Fall liegt nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vor. Eigentlich hatte ich in den vorherigen Instanzen keinen Anwalt gebraucht, weil sie meine Argument mehrheitlich übernahmen, aber diesen musste ich immer vorschalten, weil das Gesetz dies vorsah. Im übrigen auch ein Relikt aus der NS-Zeit, weil man jüdischen Rechtsanwälte auch noch die letzte Möglichkeit zu nehmen, indem man eine Rechtsberatung nur von einem zugelassenen Volljuristen erlauben wollte und der konnte nur arisch sein.

    Heute ändert sich das nur langsam, z.B. in der Sozialgerichtsbarkeit.
    In der nun aler letzten Instanz vertrete ich mich nun selbst.

    Man möge mir das Verzeihen, aber von unseren Jungen Juristen bin ich ohnehin so was von enttäuscht. Ich will hierzu wohlweislich keine weiteren Worte mehr verwenden, dass würde nicht gur enden.

    Deshalb hat mich die Einstellung von Herrn Köse doch sehr beeindruckt, weil auch ich – in dieser Angelegenheit – ein gebranntes Kind bin. Wenn sein Angebot der kostenlosen Übernahme der rechtsanwaltlichen Vertretung steht, will ich gerne mich mit ihm einigen (Meine E-Mail ist der Redaktion bekannt). Damit nur ein derart idealistisch eingestelter und kämpferischer Rechtsanwalt mich vertreten möge.

    Natürlich frage ich mich auch, ob das ales überhaupt wert war für eine derart passive Bevölkerung sich so ins Zeug zu legen, aber ich tue das nicht für diese Lämmer, sondern für meine eigene Würde und Ehre und vor der Verantwortung gegenüber meinen Kindern!

  2. Hop Singh sagt:

    Frau Dr. Merkel sieht da was falsch. Wir Türken wollen nicht in die EWG eintreten. Sicher, wie der türkische Wissenschaftler Sitki Köse deutlich darlegt, die migrationsfeindliche deutsche Regierung, Fr. Dr. Merkel, Dr. Wullf, Dr. Wowereit, ja auch Vural Öger SPD, tun alles in ihrer Macht stehende, um die türkische Regierung Rund um Ministerpräsiden Ahmet Gül zu überreden, auch mit Geschenken, in die EWG einzutreten.
    Türkei lehnt ab! Warum?
    Der türkische Wissenschaftler Köse gibt die Lösung:
    Die islamophobe Bevölkerung auf deutschem Boden fordert nur und fördert die türkischen Schüler nicht. Die türkischen Schüler müssen auf die untere Schule gehen, die islamophoben deutschen Schüler gehen in die Gesamtschule. Erst wenn es umgedreht ist, die jungen Türken zu ihrem Recht kommen und die Gesamtschule besuchen, während die deutschen Schüler in der unterklassigen Schule sitzen, wird es anders sein. Dann wird die islamophobe deutsche Jugend endlich bestraft und verarmt.

  3. bogo70 sagt:

    Wenn wir in Europa sagen, dass wir in einer gefestigten Rechtsordnung leben, so müssen wir auch auf Grundlage der geltenden Gesetze handeln. Diese dürfen der Politik der jeweiligen Regierungen nicht untergeordnet werden.

    @delice,
    Ich dachte, es wäre Selbstverständlich, dass die obigen Sätze für Deutschland zutreffen. Für uns sind Gesetze bindend und die jeweilige Regierung ändert sie sich, wie sie lustig ist. Ich war bisher (zum Glück) noch nie mit hiesigen Gesetzen in Konflikt, wenn ich ihre Geschichte so lese hoffe ich das es auch so bleibt. Wenn ich mir vorstelle, dass eine Regierung, wie zurzeit in den Niederlanden oder Frankreich und Belgien, auch mal nach Deutschland kommen könnte, dann kann ich mir auch gut vorstelllen das es bald in Europa sowieso keine Rolle mehr spielt welche Gesetze in Europa und den jeweiligen Mitgliedsstaaten auf dem Papier stehen. Ihnen trotzdem viel Glück.

    @Hop Singh,
    Sie sind ein hoffnungsloser Fall, in manchen Dingen ist ihr Sarkasmus einfach unangebracht, sorry. Wenn ich die türkische Regierung repräsentieren würde, würde ich mir wirklich überlegen wie sinnvoll es ist, sich Europa anzuschließen. Die derzeitige Politik in Europa ist Egoistisch und Rückwärtsgewand, während die Türken nun nach Vorn schauen und teilen wollen. Sicher wird auch das nicht ewig so bleiben, sie wissen ja Geschichte widerholt sich. ;-)