Ehegattennachzug

Rückgang der erteilten Visa setzt sich auch 2010 fort

Die Zahl der erteilten Visa für den Ehegattennachzug sind im ersten Halbjahr 2010 im Vergleich zu 2009 zurückgegangen. Dies teilt die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion mit.

Dienstag, 21.09.2010, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 26.09.2010, 23:39 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Von April bis Juni 2010 haben 7.969 Personen ein Visum erhalten, um dauerhaft zu ihrem Ehepartner nach Deutschland zu ziehen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeutet das einen Rückgang um etwa ein Prozent, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion schreibt. Im ersten Quartal des Jahres sank danach die Zahl der erteilten Visa für den Ehegattennachzug im Vergleich zu 2009 um etwa drei Prozent auf 7.543.

Damit scheint sich der Negativtrend auch 2010 fortzusetzen. Bereits 2009 lag der Wert mit gut 33 000 erteilten Visa zum Ehegattennachzug deutlich niedriger als in den beiden Jahren vor Einführung der Sprachanforderungen 2005 und 2006 mit jeweils etwa 40 000.

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Mit EU-Richtlinien vereinbar?
Die Bundesregierung vertritt in der Vorlage die Auffassung, dass die Einführung eines Sprachnachweises für Menschen, die ihrem Ehepartner nach Deutschland folgen wollen, mit der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie vereinbar sei. Die Linksfraktion hatte in ihrer Anfrage argumentiert, dass die EU-Richtlinie die ”Genehmigung des Familiennachzugs“ als ”Grundregel“ vorschreibe; Abweichungen davon seien nur in engen Grenzen möglich.

Seit 2007 müssen vor allem Menschen aus vielen Nicht-EU-Ländern einfache Deutschkenntnisse nachweisen, bevor sie zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen können. Die Bundesregierung sieht darin ein ”geeignetes Mittel […], die Integration zuzugswilliger Ehegatten zu fördern und Zwangsheiraten zu verhindern“. Für die Linksfraktion hingegen kann das die Bundesregierung aber „nicht einmal ansatzweise nachvollziehbar begründen.“

Niedrige Bestehensquoten
Auch ließen sich die für den Ehegattennachzug notwendigen Sprachkenntnisse nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes aneignen, wie von Unionspolitikern behauptet. „Die hohe Misserfolgsquote bei Sprachtests im Ausland widerlegt diese Annahme“, so die Linksfraktion.

Im Jahr 2009 bestanden nur 64 Prozent aller Prüfungsteilnehmenden weltweit den Sprachtest im Ausland, 2 Prozent weniger als im Jahr 2008. Die Bestehensquoten sind mit 60 Prozent noch einmal schlechter, wenn Betroffene zuvor keinen Sprachkurs eines Goethe-Instituts besuchen konnten, das heißt in 73 Prozent aller Fälle.

In zahlreichen Ländern liegen die Werte aufgrund länderspezifischer und sprachlicher Besonderheiten noch einmal darunter. So betrug die Erfolgsquote im Iran, einem der Hauptherkunftsländer, im Jahr 2009 gerade einmal 35 Prozent, ohne vorherigen Sprachkurs waren es lediglich 26 Prozent. „Selbst diese erschreckenden Zahlen vermitteln noch ein geschöntes Bild der Wirklichkeit, denn es wird nicht erfasst, wie viele Versuche die Betroffenen unternehmen mussten, um den Sprachtest bestehen zu können“, so die Linksfraktion. Politik

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  1. Peter, echter deutscher sagt:

    Mit EU-Richtlinien vereinbar?
    Getrennt leben und sich Sorgen machen, dann noch in die Schule. Deutschtest nach einem Jahr nicht bestanden!
    Schmerzen: Es wurde dann ein Tumor festgestellt und Visum wegen Operation beantragt.
    Visum abgelehnt weil das Deutschzertifikat fehlte,
    Klage am Verwaltungsgericht: Sie waere nicht so sehr krank und ein Deutschzertifikat waere zumutbar. Klage abgelehnt!!!
    Operation im Ausland unter unhygienischen Bedingungen weil sich der Tumor vergroesserte. Seitdem Schmerzen.
    Scheisse Deutschland. Was nun?

  2. Pingback: Sprachtests beim Ehegattennachzug: Bundesregierung wehrt sich gegen EU-Verfahren mit Mogel-Stellungnahme - MiGAZIN