„Das Wahlrecht, ob nun auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, hängt entscheidend von der Staatsangehörigkeit ab. Man kann beides nicht trennen, davon bin ich überzeugt“, sagte Niedersachsens Sozial- und Integrationsministerin Aygül Özkan (CDU) gegenüber dem Bremer Weser-Kurier. „Wenn ich mich einbürgern lasse, nehme ich damit alle Rechte und Pflichten an“, fügte sie hinzu.
Wenig halte Özkan auch von der doppelten Staatsbürgerschaft. Wer sich zum Land bekenne, drücke das natürlich vorrangig dadurch aus, dass er sich einbürgern lasse.
Mangelndes Selbstbewusstsein
Für den integrationspolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag, Memet Kilic, hapert es „anscheinend … am Selbstbewusstsein des Vorzeigemigrantenkindes“, bei der man von der Solidarität mit Migranten nichts spüre.
„Wenn EU-Bürger, die seit drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind, an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, aber deren Nachbarn aus Drittstaaten, die seit 40 Jahren in derselben Gemeinde wohnen, dies verwehrt wird, ist das ungerecht“, so Kilic in seiner Erklärung.
In anderen EU-Ländern sei das Kommunalwahlrecht für Drittstaatsangehörige eine Selbstverständlichkeit, so in Estland, Finnland, Luxemburg, Schweden, Irland, Dänemark, Belgien oder den Niederlanden. Auch in Deutschland sollten ausländische Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in ihrem Wohnort mitbestimmen dürfen, wie öffentliche Gelder politisch genutzt werden.
Kilic weiter: „Anscheinend ist Frau Özkan ihr Ministerposten wichtiger als die gerechte Behandlung von Migranten.“