Deutschland/EU

Das hüü und hott eines Vertragsverletzungsverfahrens

In einem zweiten Aufschlag gibt die Bundesregierung ihre Intentionen zum Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung der Gleichbehandlungsrichtlinien preis. Tenor ist: wir könnten – wollen aber nicht.

Deutschland steckt mitten in einem Vertragsverletzungsverfahren vonseiten der EU. Richtlinien, die die Gleichbehandlung von ethnischen Minderheiten, Frauen und Männern, Menschen mit Behinderung, Alten oder Homosexuellen garantieren sollen, wurden aus Sicht der Europäischen Kommission unzureichend umgesetzt. Mehrere Aspekte im Bereich der Arbeitswelt, beispielsweise bezüglich der Verpflichtung angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderung zu schaffen oder von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im Beamten- und Soldatenrecht, als auch in der Hinterbliebenenversorgung oder die Gleichbehandlung, z.B. von ethnischen Minderheiten, im Kündigungsschutz, sind noch nicht zufriedenstellend umgesetzt.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte bereits Ende des vergangenen Jahres eine Kleine Anfrage im Bundestag vorgelegt (17/377), in der sie wissen wollte, welche Schritte die Bundesregierung unternähme, um die Nachbesserungen vorzunehmen. Diese antwortete in ihrer Bundestagsdrucksache (17/421), dass sie sich ‚gegenwärtig zu den möglichen Maßnahmen nicht äußern’ wolle. Zur Rechtfertigung wurde Artikel 258 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU herangezogen. Dieser besagt, dass sowohl die Europäische Kommission als auch die Mitgliedsstaaten Verhandlungen zu Vertragsverletzungsverfahren vertraulich behandeln können.

___STEADY_PAYWALL___

Hiermit war die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht wirklich zufrieden und schob Ende Februar 2010 eine weitere, im Inhalt jedoch weitgehend identische, Kleine Anfrage (17/851) nach. Als Mitte März dann die Antwort der Bundesregierung (17/994) veröffentlicht wurde, waren Viele schon gespannt, welche Neuigkeiten zu erfahren seien.
Gleichviele wurden hier enttäuscht.

Die Bundesregierung ist der festen Überzeugung, dass bereits ausreichend ‚angemessene Vorkehrungen’ für Menschen mit Behinderung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), im Sozialgesetzbuch II, III und IX, im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Arbeitsschutzgesetz umgesetzt sind. Diese Argumentationslinie mag aus juristischer Sicht nachvollziehbar sein, bleibt aber aus politischer Sicht wunderlich, da es in diesem Falle nicht beschwerlich sein sollte, eine entsprechende Referenz im AGG zu verankern.

Außerdem kommentiert die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass Maßnahmen gegen eine auf Diskriminierung basierende Kündigung hinlänglich ergriffen sind. Das Bundesarbeitsgericht habe hierzu einschlägige Urteile gefällt. Solche Urteile sind aus zivilgesellschaftlicher Sicht sehr zu begrüßen. Deshalb sollte es auch hier keinerlei politische Probleme bereiten, eine entsprechende Klausel in das AGG aufzunehmen.

Beim Verbot der Viktimisierung verweist die Bundesregierung auf die zivilrechtlichen Generalklauseln im Bürgerlichen Gesetzbuch, aus denen sich eine Viktimisierung bereits verbietet. Wenn dem so ist, sollte es gleichfalls keine größere politische Hürde darstellen, das AGG entsprechend zu ergänzen.

Um Gerechtigkeit walten zu lassen, muss an dieser Stelle hinzugefügt werden: Die Bundesregierung kündigt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage an, Gesetzgebungsvorschläge zur Beseitigung von Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Beamten- und Soldatenrecht, im Besonderen bei der Berechnung von Pensionen und Familienzulagen, vorzubereiten.

Das macht Hoffnung, denn es heißt: Es geht doch, wenn die Koalition nur will.