Wenn die deutsche Gesellschaft die Muslime toleriert, hat das noch nichts mit Gleichberechtigung zu tun. Prof. Dr. Hans-Peter Großhans MiGAZIN, 20. Januar 2010

Ehegattennachzug

Bundesregierung macht Prüfungsteilnehmer für hohe Durchfallquoten verantwortlich

Redaktion | 26. März 2010 | Politik Drucken | Weiterempfehlen |

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Die schlechten Nachrichten um die Sprachanforderungen vor dem Ehegattennachzug reisen aus Sicht der Bundesregierung nicht ab. So teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion mit, dass die Zahl der zum Ehegattennachzug erteilten Visa im Jahr 2009 gut 33.000 betrug. Vor der Gesetzesänderung im Jahr 2006 lag sie noch bei 40.000.

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Niedrige Bestehensquoten
In Erklärungsnot gerät die Bundesregierung aber, wenn es um die Bestehensquoten bei Sprachprüfungen im Ausland geht (64 Prozent – inklusive Mehrfach-Prüfungsteilnahmen). Zahlen zu den Durchfallquoten von Prüfungsteilnehmern, die beim ersten Versuch durchgefallen sind, lägen der Bundesregierung hingegen nicht vor.

In einzelnen Ländern wie dem Iran liegen die Bestehensquoten sogar bei 35 Prozent oder (281 von 813). Ähnlich schlecht fallen die Zahlen auch in Ländern wie Libanon, Palästina, Bangladesh oder Peru aus. Die Bundesregierung meint zwar, dass der Spracherwerb in kurzer Zeit zu schaffen ist, bleibt in Anbetracht der vorliegenden Zahlen den Nachweis allerdings schuldig.

So verlagert sie die Verantwortlichkeit für die hohen Durchfallquoten an die Prüfungsteilnehmer und unterstellt ihnen, „sich oftmals auf die Prüfung nicht vorbereitet“ zu haben. Unberücksichtigt lässt sie dabei den Umstand, dass Betroffene in vielen Ländern Goethe-Institute aufgrund großer Entfernungen oder mangels finanzieller Mittel nicht besuchen können. Für die integrations- und migrationspolitische Sprecherin Sevim Dagdelen (Die Linke) „verhöhnt“ die Bundesergierung die Betroffenen, was „skandalös“ sei.

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Evaluierung wird verzögert
Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und FDP sich über eine „zügige“ Evaluierung dieser Regelung verständigt. Ein bereits Ende 2009 fertiggestellter Bericht wartet allerdings nach wie vor auf die Veröffentlichung, was Raum für Spekulationen bietet. Die Verzögerung deute klar darauf hin, dass es nicht um eine ergebnisoffene, objektive, sachorientierte Evaluierung geht, heißt es in Expertenkreisen.

Ein weiterer Verzögerungsgrund könne sein, dass die Fakten nicht ins politische Konzept der Bundesregierung passen und eine Härtefallregelung notwendig erscheinen lassen. Eine Härtefallregelung aber wurde in der Vergangenheit von der CDU/CSU abgelehnt. In diesem Zusammenhang fragte Hans-Peter Uhl (CSU) einmal: „Wollen Sie die Masseneinwanderung von Analphabeten?“

„Diese Einschränkung der Familienzusammenführung muss beendet werden“, so Dagdelen. So fordert sie eine „sofortige Rücknahme der diskriminierenden Beschränkungen des Ehegattennachzugs“ und werde hierzu in Kürze einen entsprechenden Antrag ins Parlament einbringen.

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6 Kommentare
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  1. Udo Kuffer sagt:

    Bei der Prüfung meiner Frau sind vier von acht Personen durchgefallen. Der Grund war mitnichten die mangelnde Vorbereitung, sondern Prüfungsangst und Nervenbelastung. Wenn man weiß, dass ein mögliches Durchfallen weitere lange Monate Trennung vom Ehepartner bedeutet, eventuell eine Gefährdung der Beziehung, weitere hohe Kosten für Kurse, doppelte Haushaltsführung, Reisen…….., das macht das lernen und die Prüfung nicht einfacher.

    Es wäre viel einfacher sich mit Hilfe des deutsprachigen Ehepartners in Deutschland auf eine Prüfung vorzubereiten.
    Diese könnte zur Bedingung für die Verlängerung der zunächst auf ein Jahr befristeten Aufenthaltsgenehmigung gemacht werden. In dieser Zeit kann es jeder schaffen.
    Aber dann würde ja das Goethe Institut kein Geld mehr machen…..

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  2. elimu sagt:

    ….Hans-Peter Uhl (CSU) einmal: „Wollen Sie die Masseneinwanderung von Analphabeten?“

    Der ist doch Paranoid…. solche Politiker kann man doch nicht ernst nehmen.

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  3. Elimar sagt:

    Ich halte die Regelung für erforderlich. Wer hier leben will, soll die Sprache können. Zu viele, vor allem Frauen kommen hier hin, und können die Sprache nicht. Die Gefahr ausgenutzt zu werden, hilflos zu sein, ist einfach zu gross.
    Wer ernsthaft hier leben will, dem wird es nicht schwer fallen zu lernen und den Ehrgeiz zu haben, die Prüfung zu bestehen .

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    • Renkens sagt:

      @ Elimar
      Zitat: Wer hier leben will, soll die Sprache können.
      Denken Sie mal nach was Sie da geschrieben haben. Mit dem SD1 kann sich die Person noch lange nicht mit Ihnen unterhalten, soviel zu dem was Sie schreiben.
      Zitat: Zu viele, vor allem Frauen kommen hier hin, und können die Sprache nicht. Die Gefahr ausgenutzt zu werden, hilflos zu sein, ist einfach zu gross.
      Also unterstellen Sie den meisten Leuten, sowohl Ausländische Mitbürger als auch Deutsche die hier in Deutschland leben, das Sie ihren Ehepartner ausnutzten.
      Ich kann mir schon denken worauf Sie anspielen aber das betrifft nur einen kleinen Prozentanteil und nicht die Masse.
      Lesen Sie sich mal die Geschichten der Betroffenen durch, wo die Eheleute für lange Zeit getrennt sind durch den Sprachnachweis und dann Fragen Sie sich selber mal ob Sie sowas für sich selber auch wollten.
      Das sehen aber viele nicht oder Sie wollen es einfach nicht sehen, weil es Sie selber nicht betrifft.
      Einige Grundrechte und auch Menschenrechte welche den Leuten die hier in Deutschland leben wurden durch dieses Gesetz sehr eingeschrängt.
      Obwohl Deutschland einer der Mitunterzeichner ist welche die Menschenrechte anerkennt verstößt es immer wieder gegen die Menschenrechtserklärung und auch gegen seine eigenen Grundrechte.
      Ich verweise da mal auf das Grundgesetz was eigentlich sowas verhindern sollte wo es heißt:
      Artikel 19
      (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
      (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
      (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
      (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

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  4. Elisabeth Mariam Müller sagt:

    Und ich bleibe dabei, dass gerade die türkische Gesellschaft hier in Deutschland sich nicht um die Sprachkenntnis bemüht hat, über 50 Jahre leben hier die Menschen und viele, einfach zu viele sprechen die deutsche Sprache schlecht, oder überhaupt nicht.
    Das sind vor allem die Frauen. Und das Frauen in der türkischen Gesellschaft nicht annähernd den Status haben, wie die Frauen in der deutschen Gesellschaft oder hier in Europa, kann man nicht leugnen.

    Das viele Männer es toll finden, dass ihre Frauen die deutsche Sprache nicht sprechen, steht auch fest. Wenn sie das könnten, würden sie ihre dominierende Rolle in der Familie verlieren.
    Für sie ist es doppelt schwer in einem Land zu leben, wo Frauen und Männer gleichberechtigt sind, sie kommen aus einer Kultur, wo sie das Sagen haben.
    Warum holen den so viele Männer, junge Frauen aus der Türkei, die die Sprache nicht sprechen? Und warum wehren sich zu viele dagegen?

    Es gibt auch zu viele Geschichten, was die Frauen durchmachen, wenn die Ehe scheitert und sie nicht die Sprache können, das muss einfach verhindert werden. Und die SD 1 – Kenntnisse sind schon viel wert, man kann sich zu mindestens helfen und ist ein Grundstein mehr dazu zu lernen, wenn die Männer es erlauben.

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  5. Der Bub sagt:

    Ich bin für Zuwanderungsregelungen wie in den klassischen Einwanderungsländern.
    Neben de Spracherwerb würde ich noch zusätzliche Bedingungen stellen…

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