Gesetzentwurf
SPD will kommunales Wahlrecht für Ausländer
Die SPD möchte allen Ausländern mit ständigem Wohnsitz in Deutschland das kommunale Wahlrecht ermöglichen. Hierzu legten die Sozialdemokraten einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vor.
Dienstag, 23.03.2010, 8:03 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 28.08.2010, 0:05 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Alle in Deutschland wohnenden Ausländer sollen nach dem Willen der SPD-Fraktion das kommunale Wahlrecht erhalten können. Es sei dringend erforderlich, die Integration der Betroffenen ”durch die dem demokratischen Prinzip entsprechende Einräumung des Kommunalwahlrechts zu fördern“, schreibt die Fraktion in einem Gesetzentwurf (17/1047).
Ungleichbehandlung beseitigen
Den Ländern solle diese Möglichkeit auch eingeräumt werden, um die Ungleichbehandlung zwischen Bürgern der EU und den übrigen Ausländern zu beseitigen. Laut geltendem Recht haben bereits hier lebende Ausländer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Kommunalwahlrecht, soweit dies das EU-Recht vorsieht.
Nach dem SPD-Entwurf soll im Grundgesetz festgeschrieben werden, dass auch andere Ausländer mit ständigem Wohnsitz im Bundesgebiet bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden ”nach Maßgabe des Landesrechts wahlberechtigt und wählbar“ sind. Die Vorlage steht am Donnerstagabend zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
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