Antidiskriminierungsstelle

Aufruf zu entschiedenem Kampf gegen alle Formen von rassistischer Diskriminierung

Christine Lüders, die neue Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ruft zu einem entschiedenen Kampf gegen alle Formen von rassistischer Diskriminierung auf. „Kein Mensch darf auf Grund seiner ethnischen Herkunft diskriminiert werden“, betonte Lüders.

Die neue Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, hat zu einem entschiedenen Kampf gegen alle Formen von rassistischer Diskriminierung aufgerufen. „Kein Mensch darf auf Grund seiner ethnischen Herkunft diskriminiert werden“, betonte Lüders am Freitag in Berlin anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Rassendiskriminierung am 21. März. „Intoleranz und Ausgrenzung stehen unseren Grundwerten wie Gleichheit und Menschenwürde entgegen“, sagte Lüders.

Starke Vorbehalte
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erinnerte an die Ergebnisse der Sinus-Milieustudie (wir berichteten), die insgesamt sehr wertvolle Hinweise auf die Einstellungen in der Bevölkerung zu Diskriminierungen und Antidiskriminierungspolitik geliefert habe. Demnach treten in etlichen Milieus starke Vorbehalte gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund zu Tage. Lüders sagte: „Leider bestätigt sich dies auch immer wieder in unserer Beratungstätigkeit. Rund 15 Prozent der Ratsuchenden fühlen sich rassistisch oder wegen ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert.“

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Die Antidiskriminierungsstelle war mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 errichtet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierungen wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

So war einer aus Asien stammenden Frau von einer Direktbank verweigert worden, ein Girokonto zu eröffnen. Auch im Arbeitsleben fühlten sich Personen mit Migrationshintergrund oft benachteiligt. Die Fälle reichten von Bewerbungsabsagen wegen eines ausländischen Sprachakzents bis zu rassistischen Beschimpfungen am Arbeitsplatz. Ausgrenzungen von Menschen anderer ethnischer Herkunft gebe es auch regelmäßig auf dem Wohnungsmarkt. So kam in einem an die ADS herangetragenen Fall ein Mietvertrag nicht zustande, weil eine Interessentin ihren Lebenspartner afrikanischer Herkunft zur Unterzeichnung des Mietvertrages mitgebracht hatte. Auch würden regelmäßig in Deutschland Personen, insbesondere junge Männer, aufgrund ihrer ethnischen Herkunft beim Besuch von Diskotheken und Fitnessstudios diskriminiert.

Diskriminierungsfreie Kultur angestrebt
Lüders unterstrich: „Wir wollen alle davon überzeugen, dass Vielfalt uns voranbringt. Eine diskriminierungsfreie Gesellschaft ist lebenswerter. Deutschland soll ein Land werden, das von einer diskriminierungsfreien Kultur geprägt ist“, sagte Lüders. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist auch Mitglied im Forum gegen Rassismus – einem Zusammenschluss von rund 90 Organisationen, die sich für die Überwindung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Gewalt einsetzen.

Der Internationale Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung wurde von der UNO ausgerufen. Er wird alljährlich am 21. März begangen. Im Jahre 1960 hatten an diesem Tag Polizisten im südafrikanischen Township Sharpeville 69 Demonstranten niedergeschossen, die friedlich gegen die Apartheidgesetze demonstriert hatten.