Türkische Presse Europa

11.03.2010 – Sarrazin, Islamkonferenz, Aufenthaltsrecht, Büsra, Kindergeld

Die Europaausgaben türkischer Tageszeitungen räumen dem Auftritt Thilo Sarrazins beim hessischen Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) breiten Raum ein. Außerdem ist die heutige Tagung des KRM über die Teilnahme an der Islamkonferenz Thema. Außerdem gibt es Artikel zu Kindergeld bei Schülerin im Ausland und über das Aufenthaltsrecht.

Sarrazin Show beim Minister
Unter dieser Schlagzeile berichtet die ZAMAN ausführlich über die Teilnahme Thilo Sarrazins an einer Diskussionsrunde im Hause des Hessischen Integrationsministers Jörg-Uwe Hahn (FDP). Der für seine früheren Aussagen über Türken und Araber in Kritik geratene Mitglied des Bundesbankvorstands habe nun Türken vorgeworfen, Türken seien integrationsunwillig. Die ZAMAN betont, dass ausgerechnet der hessische Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn Sarrazin eine Bühne für seine diskriminierenden Aussagen geboten hat.

„Provokateur wieder auf der Bühne“ titelt die MILLIYET und kritisiert Sarrazin. Statt sich für seine herablassenden Aussagen über Türken und Araber zu entschuldigen, habe er erneut Integrationsunwilligkeit und Erfolglosigkeit vorgeworfen.

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Die TÜRKIYE hingegen hebt die Worte des an der Diskussionrunde ebenfalls beteiligten Kenan Kubilay hervor, der gesagt habe, dass Deutschland auch „unsere“ Heimat sei. Dies dürfe man niemals vergessen.

(Nicht)teilnahme der KRM bei der Islamkonferenz
Ausführlich berichtet die ZAMAN über die heutige Sitzung des Koordinierungsrates der Muslime (KRM) und spekuliert über die mögliche Nichtteilnahme der islamischen Verbände bei der Deutschen Islamkonferenz. Die TÜRKIYE gibt die Teilnehmerliste wieder und macht ebenfalls auf die heutige Sitzung aufmerksam. Die MILLIYET hingegen titelt, dass die Krise anhält.

Imam-Ausbildung
Die TÜRKIYE bringt eine Reportage über die geplante Imam-Ausbildung an deutschen Hochschulen und lässt mehrere türkische Bürger zu Wort kommen. Die einheitliche Meinung sei, dass man Imam-Ausbildung an deutschen Hochschulen begrüße.

Keine Abschiebehaft
Laut ZAMAN werden minderjährige Jugendliche künftig nicht mehr in Abschiebehaft genommen. Anlass für die Kehrtwende war der Selbstmord eines 17jährigen im Krankenhaus. Der Jugendliche befand sich in Abschiebehaft und wurde stationär behandelt. Die SPD fordere die Einhaltung der Kinderrechte der Vereinten Nationen.

Kindergeld für Schüler im Ausland
Über eine Entscheidung des Nürnberger Finanzgerichts berichtet die ZAMAN. Einer türkischen Familie sei das Kindergeld nicht mehr gezahlt worden, weil sich das Kind in der Türkei befinde und dort das Abitur mache. Das Gericht habe entschieden, dass Schüler, die im Ausland eine Schule besuchen und dort anschließend studieren, weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben.

Erfolg im Ausweisungsverfahren
Eine Türkin habe nach einem langen Rechtsstreit die Niederlassungserlaubnis erhalten, berichtet die HÜRRIYET. Ihr sei wegen Verdachts auf Scheinehe zu Unrecht der Aufenthaltstitel entzogen worden. Die Betroffene habe nach dem Verfahren gesagt, dass sie mangels Aufenthaltstitel seit fünf Jahren nicht mehr in der Türkei war. Das werde sie nun nachholen.

Lebenslänglich für Büsras Vater
Ausführlich berichtet die SABAH über die Verurteilung des Vaters der ermordeten Büsra. Die 15jährige wurde von ihrem Vater im Schlaf mit 68 Messerstichen getötet. Die SABAH erinnert daran, dass dieser Fall in Deutschland eine Diskussion um Ehrenmorde ausgelöst hatte.

Erlöschen des Aufenthaltstitels
Eine ganze Seite räumt die HÜRRIYET dem Paragrafen 51 aus dem Aufenthaltsgesetz. Nach dieser Vorschrift verlieren Ausländer ihren Aufenthaltstitel in Deutschland, wenn sie länger als sechs Monate im Ausland bleiben. HÜRRIYET titelt „Geht nicht ohne Erlaubnis“ und macht darauf aufmerksam, dass man vor der Ausreise eine Genehmigung einholen kann, mit der man die Grenze von sechs Monaten überschreiten darf. Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Sechs-Monats-Grenze nicht gilt, wenn man bereits 15 Jahre rechtmäßig sich im Bundesgebiet aufgehalten hat, den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann und eine Niederlassungserlaubnis hat.