Professor Aleidus Woltjer nahm an einem von der wirtschaftlichen Entwicklungsstiftung veranstalteten Seminar über Visums-Regelungen und Freizügigkeit für türkische Staatsbürger in Istanbul teil. Auf dem Seminar sagte Professor Woltjer, die im Jahre 1953 von den Regierungen der Niederlande und der Türkei mit einem diplomatischen Notenaustausch eingeleitete Regelung nach visumsfreier Einreise umfasste touristische Visen für drei Monate und Familienbesuche. Mit dem im Jahre 1957 von Mitgliedsländern des Europarates unterzeichneten Europa-Abkommen wurde die Visumspflicht unter den EU-Mitgliedsländern aufgehoben. Die Türkei trat diesem Abkommen im Jahre 1961 bei.
In 1973 gab es zwischen der Türkei und den Niederlanden keine Visumsregelung mehr. Auch wies Professor Woltjer auf die Bedeutung des Jahres 1973 hin und vermerkte, gemäß Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls im Soysal-Urteil, einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dürften die Bedingungen für türkische Staatsbürger, die für geschäftliche Zwecke in EU-Länder reisen, nicht erschwert werden. Die Visumsregelung hingegen sei als eine neue Einschränkung für türkische Staatsbürger bewertet worden. Wenn also ein EU-Mitgliedsland vor Inkrafttreten des Zusatzprotokolls am 1. Januar 1973 im Rahmen von Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls von türkischen Bürgern für geschäftliche Zwecke kein Visum verlangte, dürfe dieses Land heute auch kein Visum fordern. Wenn es aber damals schon ein Visum verlangte, dürfe es heute die Konditionen dafür nicht erschweren. Aus diesem Grund widerspreche die gegenwärtige Politik in den Niederlanden, die 1973 kein Visum von der Türkei verlangte, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Über seinen Bericht, den Professor Woltjer der niederländischen Regierung vorlegte, sagte er, der Bericht sei keine Empfehlung. Die niederländische Regierung könne somit jedoch eine Position beziehen. In seinem Bericht habe er die in 1973 verfolgte Politik mit der heute umgesetzten Prozedur verglichen.
In seinem Bericht habe er auch die Entwicklung der Migrationspolitik sowohl der niederländischen Regierung als auch der EU in die Hand genommen. Auch habe er seiner Regierung den gegenwärtigen Prozess und die jüngsten Entwicklungen übermittelt, aber keine Vorschläge unterbreitet. Auf dem Seminar fasste Professor Woltjer auch die Bedingungen für kurze oder lange Aufenthalte für türkische Staatsbürger zusammen. Nach Angaben von Professor Woltjer müssen für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen, der als kurzer Aufenthalt aufgefasst wird, ein gültiger Reisepass bereitgestellt, finanzielle Bedingungen gewährleistet, rechtliche und aufklärende Erklärungen zum Aufenthaltsgrund abgegeben sowie die angeforderten Gebühren erbracht werden. Für langfristige Aufenthalte hingegen seien mehr Dokumente erforderlich, die Visumsgebühr sei teurer. Für ein Niederlassungsrecht hingegen muss eine von der niederländischen Regierung vorbereitete Prüfung abgelegt werden. Er selber habe die Fragen dieser Prüfung nicht bestanden.
Zudem vermerkte der niederländische Professor, dass die hohen Aufenthaltsgebühren, die die niederländische Regierung von türkischen Migranten forderten, aufgehoben wurden. Türkische Migranten müssten nun mehr dieselben Gebühren wie andere EU-Bürger zwischen 32 bis 39 Euro bezahlen.
Hinweis: Die “Serie: EU Agenda der Türkei” wird dem MiGAZIN von der Türkischen Rundfunk- und Fernsehanstalt (TRT-World) zur Verfügung gestellt.