SVR zum Koalitionsvertrag

Passabler Start in der Integrationspolitik, aber auch Chancen verpasst

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) zeigt sich erfreut und enttäuscht über Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen. Kritik in Institutionenfragen, am „Aussitzen“ der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht und am Ausbleiben einer Generalreform der Zuwanderungssteuerung.

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) zieht ein ambivalentes Fazit aus den integrations- und migrationspolitischen Ergebnissen der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung. Während die „Zielvereinbarungen zur Integrationspolitik zumeist richtungweisende Perspektiven“ eröffneten, seien die „Aussagen zur Migrationssteuerung mitunter mutlos und vage“, kommentierte der Vorsitzende des SVR, Prof. Dr. Klaus J. Bade. Außerdem gebe es „zur institutionellen Aufwertung der Bereiche Integration und Migration nur Fehlanzeige“.

Bildungs- und Sozialpolitik
Positiv im Bereich Integration bewertet der SVR die Aufwertung, Fortsetzung und Verstetigung der Integrationspolitik als Teil der regulären Bildungs- und Sozialpolitik. Zu den „Pluspunkten zur Integrationspolitik“, die weitestgehend Ländersache sei, zählen für den SVR-Vorsitzenden Bade konkret u.a.: die Ankündigungen bzw. Empfehlungen zu den Themen flächendeckende Sprachstandsmessung im Vorschulalter, Kindertagesstätten, Ganztagsschulen, Integrationsverträge für Neuzuwanderer und der arbeitsmarktbezogene Ausbau der Integrationskurse.

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Der „Pluspunktkatalog“ umfasse auch die Intensivierung der Servicedienstleistungen der Ausländerbehörden, die sich zuweilen noch einseitig auf die „defensive Ausländerkontrolle“ konzentrierten, bis hin zu der „heute besonders wichtigen Intensivierung der nachholenden Integrationspolitik“ und schließlich zur Einrichtung eines Bundesbeirates für Integration. Von großer Bedeutung sei auch die Absicht, den Nationalen Integrationsplan zu einem „praxisorientierten Aktionsbündnis mit Integrationspartnerschaften zwischen Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene“ fortzuentwickeln.

Der SVR begrüßte zugleich die Ankündigung eines gesetzlichen Anspruchs auf ein Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Qualifikationen einschließlich der Beratung über Anpassungs- bzw. Ergänzungsqualifizierungen. Zu diesen und anderen Punkten im integrationspolitischen Katalog der Koalitionsvereinbarung hatten die neun Sachverständigen wiederholt Vorschläge gemacht.

Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht
Als einen „Minuspunkt“ bezeichnete der SVR-Vorsitzende Bade die Ankündigung, die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsgesetz lediglich auf ihre rechtliche und verfahrenstechnische Praktikabilität hin zu überprüfen, zumal die Zahl der von der „lebensfremden Rechtsakrobatik“ Betroffenen immer größer werde. Statt „die Folgen des prekären parteipolitischen Kompromisses beobachtend auszusitzen“, sei angesichts sinkender Einbürgerungszahlen „eine Generalreform der Einbürgerungsregeln“ erforderlich.

Der SVR hatte daher ein fünfjähriges Moratorium der Optionsregelung gefordert. In diesem Zeitraum sollte die doppelte Staatsangehörigkeit den Betroffenen auf Antrag gewährt und zugleich das Staatsangehörigkeitsrecht den Herausforderungen der Einwanderungsgesellschaft angepasst werden. Beklagenswert sei auch, so Bade, dass im gesamten Koalitionsvertrag kein Wort zur institutionellen Aufwertung der Bereiche Migration und Integration auf Bundesebene zu finden sei. Es könne nicht sein, dass „alle öffentlichen und politischen Diskussionen der letzten Wochen und Monate über diese Frage regierungspolitisch nur als Schall und Rauch bewertet“ würden. Deswegen müsse man hier auf rasche Nachkorrekturen drängen.

Migrationspolitik
So perspektivenreich der integrationspolitische Teil der Koalitionsvereinbarung in weiten Teilen ausfalle, so enttäuscht zeigte sich der SVR über die Vereinbarungen der Koalition zur Migrationspolitik. Gerade angesichts des durch die Wirtschaftskrise nur vordergründig verdeckten Fachkräftemangels sei das Ausbleiben einer „ganzheitlichen Reform der Zuwanderungssteuerung“ folgenschwer. „Wir hatten uns mehr Mut zu einem offensiven und einladenden Zuwanderungsinstrumentarium mit Handlungsperspektiven und Gestaltungsspielräumen für die Zeit nach der Krise gewünscht“, bedauerte Bade. Der SVR hatte auch dazu einen Reformvorschlag präsentiert.

Im humanitären Bereich der Koalitionsvereinbarung wechseln nach Einschätzung des SVR ebenfalls „Licht und Schatten“. Ein wichtiges Ergebnis sei die angekündigte – auch von den Sachverständigen empfohlene – Modifikation der aufenthaltsgesetzlichen Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen, um auch Kindern irregulär im Land lebender Eltern uneingeschränkt den Schulbesuch zu ermöglichen. Dieser Zugang müsse, so Bade, aber auch im Bereich der privatärztlichen und der öffentlichen Gesundheitspflege gewährleistet sein.

Altfallregelung
Mehr Klarheit hätte sich der SVR auch im Bereich der Altfallregelung für Geduldete gewünscht. Hilfreicher als allgemeine Bemühenszusagen wäre, so Bade, die Zusage einer konkreten Verlängerung der Stichtagsregelung über das Jahresende hinaus gewesen. Schließlich gehe es hier „um leidgeprüfte Menschen und nicht nur um die Gestaltung von Verwaltungsvorschriften.“ Ähnliches gelte auch für die Zusage, auf europäischer Ebene an der Sicherstellung humanitärer Standards mitzuwirken. Perspektivenreicher gewesen wäre, so der SVR, die Ankündigung einer deutschen Initiative im Bereich der europäischen Flüchtlingsaufnahme (‚resettlement‘) und des innereuropäischen Lastenausgleichs im Bereich von Flucht und Asyl (‚burden sharing‘).

Infobox: Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Beteiligt sind acht Mitgliedsstiftungen. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Körber-Stiftung, Vodafone Stiftung und ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius. Der SVR ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.

Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Klaus J. Bade (Vorsitzender), Prof. Dr. Ursula Neumann (Stellv. Vorsitzende) sowie Prof. Dr. Michael Bommes, Prof. Dr. Heinz Faßmann, Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu, Prof. Dr. Christine Langenfeld, Prof. Dr. Werner Schiffauer, Prof. Dr. Thomas Straubhaar und Prof. Dr. Steven Vertovec.

Insgesamt aber sei die Koalitionsvereinbarung „trotz ihrer Schwachstellen ein passabler Start in die neue Legislaturperiode“ erklärte der SVR-Vorsitzende Bade abschließend. Nun gelte es, die Umsetzung der positiven Ansätze kritisch zu beobachten, die Folgen der Mängel im Auge zu behalten und nötigenfalls entsprechende Korrekturen einzufordern. Dazu erhalte die neue Bundesregierung aber „auch migrations- und integrationspolitisch erst einmal die übliche Schonfrist von 100 Tagen“.