Der Koalitionsvertrag
Die Integrationspolitik der schwarz-gelben Regierungskoalition
Redaktion | 26. Oktober 2009 | Leitartikel Seite 1 2 3 4 5 - Alle Seiten | Drucken | Weiterempfehlen |Bleiberechtsregelung
Hinsichtlich der gesetzlichen Altfallregelung sind wir uns einig, dass vor dem Hintergrund der momentanen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Handlungsbedarf in Bezug auf diejenigen Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ besteht, die voraussichtlich die gesetzlichen Vorgaben zur Lebensunterhaltssicherung zum Jahresende verfehlen werden. Zeitgerecht wird eine angemessene Regelung gefunden werden.
Die Residenzpflicht soll so ausgestaltet werden, dass eine hinreichende Mobilität insbesondere im Hinblick auf eine zugelassene Arbeitsaufnahme möglich ist; Wohnsitzbeschränkungen bleiben unberührt.
Wir werden die aufenthaltsgesetzlichen Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen dahingehend ändern, dass der Schulbesuch von Kindern ermöglicht wird.
Visa-Verfahren – Visa-Warndatei
Wir stimmen darin überein, dass Personen, die mit rechtswidrigem Verhalten im Zusammenhang mit dem Visumverfahren, mit rechtswidrigem Verhalten bei sonstigem Auslandsbezug bereits auffällig geworden sind, im Visumverfahren für eine nähere Überprüfung erkennbar gemacht werden müssen.
Hierzu werden wir eine zentrale Visa-Warndatei schaffen, um so insbesondere die deutschen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen und den Prozess der Visumerteilungen insgesamt zu beschleunigen. Daten zu Einladern, Verpflichtungsgebern oder Bestätigenden werden als notwendige Ergänzung der Datensätze zu Personen nur aufgenommen, wenn zu ihnen Warninhalte gespeichert sind.
Evaluierung Abschiebehaftbedingungen
An der Verhängung von Abschiebungshaft als ultima ratio zur Durchsetzung von Ausreisepflichten halten wir fest. Es kommt darauf an, dieses Mittel maßvoll und unter strikter Beachtung der Grundrechte anzuwenden. Wir wollen gemeinsam mit den Ländern überprüfen, ob – auch im Lichte der Vorgaben der EU¬Rückführungsrichtlinie – Anpassungen im praktischen Vollzug von Abschiebung und Abschiebungshaft sinnvoll sind.
Asylbewerberleistungsgesetz
Das Asylbewerberleistungsgesetz werden wir im Hinblick auf das Sachleistungsprinzip evaluieren.
Fachkräfte
Wir wollen die Attraktivität Deutschlands für Hochqualifizierte steigern und die Zuwanderung nach Deutschland steuern. Bürokratische Hindernisse für qualifizierte
Arbeitnehmer sind abzubauen. Der Zugang von ausländischen Hochqualifizierten und Fachkräften zum deutschen Arbeitsmarkt muss systematisch an den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarkts ausgerichtet und nach zusammenhängenden, klaren, transparenten und gewichteten Kriterien wie beispielsweise Bedarf,
Qualifizierung und Integrationsfähigkeiten gestaltet werden. Darüber hinaus werden wir Regelungen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Arbeitsplatzannahme für Studenten mit deutschem Hochschulabschluss, für Künstler und Sportler sowie für Saisonarbeitskräfte überprüfen und Vereinfachungen anstreben. Die
Regelungen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften werden auch im Interesse der Sonderkulturbetriebe vereinfacht.
Bekämpfung von Menschenhandels und Zwangsverheiratung
Wir wollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Opfer von Menschenhandel und Zwangsverheiratung verbessern. Zwangsverheiratung ist eine Verletzung unseres freiheitlich-demokratischen Werteverständnisses und eine eklatante Menschenrechtsverletzung. Im Kampf gegen Zwangsehen werden wir einen eigenständigen Straftatbestand für Zwangsheirat einführen. Die zivil- und aufenthaltsrechtlichen Nachteile aus solchen Straftaten werden wir unter dem Gesichtspunkt des Opferschutzes beseitigen (insbesondere Rückkehrrecht) und die Beratungs-, Betreuungs- und Schutzangebote verbessern.
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