Das Beitragsaufkommen [in den Rentenversicherungen beträgt] auf Grund der Beschäftigung der ausländischen Arbeitnehmer jährlich rd. 1,2 Milliarden DM, während sich die Rentenzahlungen an ausländische Arbeitnehmer jährlich auf rd. 127 Millionen DM, also etwa ein Zehntel, belaufen. Ludwig Kattenstroth, Staatssekretär im Arbeitsministerium, März 1966 Bundesvereinigung der Dt. Arbeitgeberverbände, 1966

Der Koalitionsvertrag

Die Integrationspolitik der schwarz-gelben Regierungskoalition

Redaktion | 26. Oktober 2009 | Politik Seite 1 2 3 4 5 - Alle Seiten | Ansicht | Weiterempfehlen |

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Optionsregelung
Mit dem Staatsangehörigkeitsreformgesetz aus dem Jahr 1999 wurde der ius-soli-Erwerb für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern neu in das Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt. Im Rahmen einer Übergangsregelung konnten Kinder, die zwischen 1990 und 2000 geboren worden sind, auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Hiervon haben ca. 50.000 Kinder Gebrauch gemacht. Die ersten dieser Kinder (ca. 3.300) wurden im Jahr 2008 achtzehn Jahre alt und damit optionspflichtig. Bis zur Vollendung ihres 23. Lebensjahres müssen sie sich für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden. Die Erfahrungen mit diesen ersten Optionsfällen sollen auf möglichen Verbesserungsbedarf sowohl in verfahrens-als auch materiellrechtlicher Hinsicht überprüft und ggf. entsprechende Änderungsvorschläge erarbeitet werden.

Wir werben dafür, dass möglichst viele Menschen, die die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, unsere Staatsbürgerschaft annehmen. Denn sie ist das stärkste Zeichen der Zugehörigkeit zu unserem Land und zur wechselseitigen Verantwortung seiner Bürger. Unverhältnismäßige Hemmnisse auf dem Weg zur Einbürgerung werden wir beseitigen.

Bildung und Anerkennung
Bildung ist die Basis für gesellschaftliche Integration und persönlichen Erfolg. Integration wird auch befördert, wenn die Menschen ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen hier voll einsetzen können. In Deutschland leben viele tausend qualifizierte Migranten, deren im Herkunftsland erworbene Bildungs-und Berufsabschlüsse nicht oder nicht vollständig anerkannt werden. Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel sind die Kenntnisse und Fähigkeiten aller Zuwanderer eine Ressource, auf die wir nicht verzichten können.

Deshalb werden wir in Abstimmung mit den Ländern einen gesetzlichen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren schaffen, das feststellt, inwieweit im Ausland erworbene Qualifikationen deutschen Ausbildungen entsprechen. Wir wollen, dass das Verfahren einfach, transparent und nutzerfreundlich gestaltet ist und streben eine Erstanlaufstelle an. Die Möglichkeiten für Anpassungs-bzw. Ergänzungsqualifizierungen werden wir ausbauen. Auch Teilanerkennungen sollen möglich sein, verbunden mit dem Angebot einer Anpassungsqualifizierung.

Die Datenbank zur Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse wird ausgebaut.

Evaluierung Sprachnachweis
Kenntnisse der deutschen Sprache sind wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Daher sind die Regelungen zum Spracherwerb vor Ehegattennachzug sinnvoll. Es kommt entscheidend darauf an, dass für diese Zuzugswilligen hinreichend Möglichkeiten zum Spracherwerb bestehen. Wir wollen die hier bereits eingeleitete Überprüfung zügig abschließen.

Das Erbringen der Sprachnachweise soll organisatorisch vereinfacht werden. Die Durchführung der Kurse und die Prüfungsabnahme werden nicht allein bei den Goethe-Instituten belassen, sondern auf alle entsprechende Qualität verbürgende Anbieter ausgeweitet.

Die Koalitionspartner sind sich einig, die Anstrengungen zur Verhinderung von Scheinehen zu intensivieren und alle Maßnahmen, z. B. die Verlängerung der Ehebestandszeit zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels von zwei auf drei Jahre, zu prüfen. Das Erschleichen von Aufenthaltstiteln muss nachhaltig bekämpft werden.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen auch künftig die Zuständigkeit behalten, über Zuwanderung in nationaler Verantwortung entscheiden zu können. Wir werden bei den Verhandlungen sorgfältig darauf achten, dass das Subsidiaritätsprinzip beachtet wird, und dass die bestehenden nationalen Grundsätze und Standards gewahrt bleiben.

Auf europäischer Ebene sehen wir hinsichtlich der internationalen Migrationsströme die Verantwortung Deutschlands in Europa und werden an der Sicherstellung humanitärer Standards initiativ mitwirken. 

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Autor: Redaktion

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3 Kommentare
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  1. [...] über die Richtung der schwarz-gelben Integrationspolitik und liefert den Text des gesamten Integrationskapitels [...]

  2. [...] Das steht im Integrationskapitel des Koalitionsvertrags. [...]


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