Peter Müller

In Fällen von hartnäckiger Integrationsunwilligkeit müssen Sanktionen möglich sein

Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) befürwortet – ähnlich wie sein Parteikollege Wolfgang Bosbach – Sanktionen für integrationsunwillige Ausländer – spricht sich aber auch für die Schaffung eines Integrationsministeriums aus. Kritik erntet er von der Linksfraktion.

Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) sagte der Zeitung „Bild am Sonntag“ „In Fällen von hartnäckiger Integrationsunwilligkeit müssen Sanktionen möglich sein. Wer keine Deutschkurse besucht, obwohl er es kann, kann nicht erwarten, dass ihm Transferleistungen ungeschmälert gewährt werden. Sanktionen können aber auch den Aufenthaltsstatus betreffen.“

Ein Blick ins Gesetz
Müllers Äußerungen seien „ein Zerrbild der Wirklichkeit“, kritisiert Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion. „Herr Müller sollte einen Blick ins Gesetz werfen, statt von weiteren Sanktionen zu schwadronieren. Nach §44a Absatz 3 Aufenthaltsgesetz ‚Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs‘ gibt es zahlreiche Sanktionsmöglichkeiten. Hierzu zählen, dass die Ausländerbehörde die Teilnahme mit ‚Mitteln des Verwaltungszwangs‘ durchsetzen und bei Verletzung der Teilnahmepflicht die voraussichtliche Kostenbeteiligung durch Gebührenbescheid erhoben werden kann. Eine Aufenthaltsverfestigung und Einbürgerung ist nicht möglich. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kann in bestimmten Fällen abgelehnt werden, d.h. die Betroffenen müssen ausreisen oder werden abgeschoben. Und wenn die Verpflichtung im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger (§ 31 SGB II) ausgesprochen wurde, kann dies Leistungskürzungen um 30%, 60% bzw. im Wiederholungsfalle sogar bis zu 100% nach sich ziehen. Wer noch mehr Sanktionsmöglichkeiten fordert, redet den Nazis von der NPD das Wort“, so Dagdelen weiter.

___STEADY_PAYWALL___

Nach dem jahrelang Symbolpolitik betrieben worden sei, komme nun wieder das wahre Gesicht der Des-Integrationspolitik der CDU zum Vorschein: Sanktionen statt Angebote, Ausweitung von Abschiebungen statt Aufenthaltsverfestigung und Eingriffe in Grundrechte statt Ausbau von Rechten.

„Wer Integration will, muss soziale Sicherheit und rechtliche Gleichstellung verwirklichen. Mehr und bessere Sprach- und Integrationskurse sind wichtige Schritte, werden aber allein die Migranten nicht vor den Hartz-Gesetzen, Arbeitsverboten und sozialen Benachteiligungen im Bildungssystem schützen. Diese Benachteiligungen und Diskriminierungen sind nicht die Folge unzureichender Integration der Betroffenen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Benachteiligungen und Diskriminierungen sind es, die den Betroffenen ihre Integration tagtäglich erschweren“, so Dagdelen abschließend.

Bosbach: Die Verweigerer-Quote liegt bei 40 Prozent
Vergangene Woche hatte sich auch Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) für Sanktionen gegen ausländische Arbeitslose ausgesprochen und eine Unwilligkeitsquote von 40 Prozent ausgemacht (wir berichteten).

Bosbach hatte gesagt, wer nicht an Deutschkursen teilnehmen wolle und „sich nicht ernsthaft um Arbeit bemüht, der kann nicht erwarten, dass er hier dauerhaft auf Kosten des Steuerzahlers lebt“. Eine Quelle nannte Bosbach für seine 40-Prozent-Quote nicht. Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesamt für Migration konnte Bosbachs Zahlen nicht bestätigen.

Schaffung eines Integrationsministeriums
Auch sprach sich Müller für die Schaffung eines Ausländerministeriums aus: „Es wäre ein wichtiges Signal zu sagen: Dieses Thema ist uns genau so wichtig, wie zum Beispiel das Thema Umwelt. Unter dem Gesichtspunkt, dass die Aufgabe der Integration in den nächsten Jahren ja noch drängender wird, sollten wir dieses Signal geben.“

Allerdings hatte es vergangene Woche aus der Koalitions-Arbeitsgruppe Familie, Integration und Kultur geheißen, ein eigenes Integrationsministerium werde es nicht geben. Vielmehr solle der Integrationsbeauftragte der Bundesregierung einen verbesserten organisatorischen Unterbau erhalten, um seine Aufgaben besser koordinieren zu können.

Damit bleibt ist die Zukunft der Bereiche Integration, Migration und Flüchtlinge weiterhin unklar: Möglich ist die Eingliederung in ein Bundesministerium oder eine Aufwertung des bestehenden Amtes der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.