Projekt Gleichberechtigt

Prekäre Beschäftigung und Arbeitnehmende mit Migrationshintergrund

Im August ist in der Reihe Arbeitspapiere der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) die Handreichung „Prekäre Beschäftigung und Arbeitnehmende mit Migrationshintergrund“ erschienen. Grundlage ist das Projekt „GleichbeRECHTigt?!“, das der Verein „Mach meinen Kumpel nicht an!“ im Auftrag der HBS durchführte.

Ein prekäres Arbeitsverhältnis unterscheidet sich vom so genannten Normalarbeitsverhältnis dadurch, dass die gewachsene Koppelung von Lohnarbeit und sozialem Schutz aufgebrochen wurde. Im Wesentlichen fehlt ein dauerhaft Existenz sicherndes Einkommen. Von der Form her sind prekäre Arbeitsverhältnisse oft Teilzeitarbeit, befristete Verträge und Leiharbeit.

Um herauszufinden, wie sich die Situation in den Betrieben darstellt, hat der Kumpelverein zwischen April 2007 und Mai 2009 über 20 Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter sowie Betriebsratsmitglieder interviewt. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie prekäre Beschäftigungsverhältnisse und Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten zusammenhängen und welche Möglichkeiten das Betriebsverfassungsgesetz bietet, mit prekärer Beschäftigung umzugehen und welche Möglichkeiten der betrieblichen Antidiskriminierungsarbeit bestehen.

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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Ein Fazit: Prekäre Beschäftigung wird von allen Befragten als zunehmendes Problem wahrgenommen, mit dem Gewerkschaften und Betriebsräte sich auseinandersetzen müssen. Als Handlungsziel auf betrieblicher Ebene formulieren die Befragten die Zurückdrängung von Lohndumping durch die Durchsetzung des alten gewerkschaftlichen Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.

Die Einschätzungen zur Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten fallen uneinheitlich aus. Für viele Befragte steht fest, dass sie oft mit den schlechtesten Arbeitsbedingungen konfrontiert und von prekären Verhältnissen besonders betroffen sind. Andererseits wird auf mangelnde Qualifikationen verwiesen, ohne nach deren Ursache zu fragen. Wörtlich heißt es dazu: „Strukturen, die zu … Ungleichheiten führen, werden nicht zwingend als Ursachen für Diskriminierungen wahrgenommen. Hier bestätigt sich die grundsätzliche Schwierigkeit, strukturelle Diskriminierung als solche wahrzunehmen: Ihr Vorhandensein scheint weniger offensichtlich und sie ist auf Entscheidungsebene schwer nachweisbar. Somit droht die Gefahr, ihre Exstenz komplett zu leugnen.“

Download:Prekäre Beschäftigung und Arbeitnehmende mit Migrationshintergrund“ (Arbeitspapier 179 der Hans-Böckler-Stiftung)

Das verweist auf die Schwierigkeit, dass der gute Wille, gegen Diskriminierung anzugehen, allein noch nicht hilft. Diskriminierungstatbestände müssen zunächst einmal erkannt werden. Deshalb bleibt das Arbeitspapier nicht dabei stehen, die Situation zu analysieren, sondern hat auf der Basis der Interviews Seminarmodule entwickelt, die während des Projektes beispielhaft gestestet wurden. Diese Module, die die Möglichkeiten der Sensibilisierung sowie betriebliche Handlungsmöglichkeiten gegen prekäre Beschäftigung und Diskriminierung vorstellen, sind ebenfalls in der Handreichung dokumentiert.

Dieser Beitrag wurde der Publikation „Forum Migration Oktober 2009“ entnommen.