Die Linke

Bundesregierung will Visumfreiheit für Türken aus politischen Gründen nicht umsetzen

Erneut musste sich die Bundesregierung mit einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion zur Visumfreiheit türkischer Staatsbürger beschäftigen und macht erneut keine gute Figur. Insbesondere vermag sie nicht überzeugend darzulegen, weshalb das sog. Soysal-Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht auch Dienstleistungsempfänger wie Touristen erfassen soll.

„Die juristische Argumentation der Bundesregierung, mit der sie eine weitgehende Visumfreiheit für türkische Staatsangehörige im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit trotz des Soysal-Urteils des Europäischen Gerichtshofs verhindern will, steht immer mehr auf tönernen Füßen. Die Bundesregierung versucht so das Eingeständnis zu umgehen, dass sie das Urteil nicht umsetzen will“, kommentierte Sevim Dağdelen, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag anlässlich der aktuellen Antwort der Bundesregierung auf Nachfrage (BT-Drs. 16/13931).

Dagdelen weiter: „Die Behauptung, das Soysal-Urteil würde nur für den Bereich der aktiven Dienstleistungserbringung gelten und nicht auch für Touristinnen und Touristen aus der Türkei, wird immer unglaubwürdiger. Denn die zentrale Argumentation der Bundesregierung, der Dienstleistungsbegriff des EG-Vertrages könne nicht auf das EU Assoziierungsabkommen mit der Türkei übertragen werden, ist in keiner Weise nachvollziehbar.“

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In ihrer aktuellen Antwort muss die Bundesregierung zumindest einräumen, dass sich aus einer Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 1984 „ein Indiz“ dafür ergibt, dass der Begriff der Dienstleistungsfreiheit im EU-Kontext bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls 1973 die passive Dienstleistungsfreiheit mit umschloss.

„Dass das Assoziierungsabkommen und der Gerichtshof keine „vollkommen deckungsgleiche Auslegung des Dienstleistungsbegriffs forderten, wie die Bundesregierung zur Rechtfertigung vorbringt, ändert nichts daran, dass sich nach der ganz überwiegenden Rechtsprechung und Rechtskommentierung der Dienstleistungsbegriff im Assoziationsrecht aus dem Begriff des EG-Vertrages und der Rechtsprechung des EuGH abzuleiten ist“, so die Linkspolitikerin.

Infobox: Gegen die Bundesrepublik Deutschland sind derzeit zwei Verfahren anhängig, in denen Schadensersatz wegen Nichterteilung von Visa gefordert wird. Beide Prozesse sind noch nicht abgeschlossen. Außerdem sind zurzeit 16 Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin bzw. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig, in denen sich die Kläger bzw. Antragsteller für eine Visumbefreiung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Soysal berufen.

Der CSU-Europaabgeordnete Markus Weber habe aber ausgesprochen, „was hinter dem juristischen Herumgeeiere der Bundesregierung steckt: die absurde Vorstellung, dass das Soysal-Urteil ein Beleg für den ‚Beitritt der Türkei zur EU durch die Hintertür’ sei. Als ‚Retter des christlichen Abendlandes’ fühlt sich die Bundesregierung deshalb auch nicht an Recht und Gesetz gebunden.“

Was bisher geschah: Das Dossier zur Visumfreiheit von Türken im Zusammenhang mit der Soysal-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

Die Weigerung der Bundesregierung, das Soysal-Urteil in Deutschland umzusetzen, dokumentiert nach Ansicht Dagdelens ein mangelndes rechtsstaatliches Verständnis: „Es verstärkt sich immer mehr der Eindruck, dass die Bundesregierung die weitgehende Visumfreiheit für türkische Staatsangehörige im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit aus politischen Gründen bewusst nicht umsetzen will.“