Ehegattennachzug

Sprachtests stehen im krassen Widerspruch zum Schutz der Ehe

„Angesichts der Bestehensquoten bei Sprachtests im Ausland liegt es auf der Hand, dass die Sprachanforderungen offenkundig unverhältnismäßig schwer zu erfüllen sind – und die Regelung schon deshalb verfassungswidrig ist“, so die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen (Die Linke) anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Ehegattennachzug im 2. Quartal 2009 (16/13978).

Dienstag, 15.09.2009, 8:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 12:45 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Regelung der Sprachnachweise im Ausland würden verhindern, dass Eheleute unmittelbar zusammen leben können. Die Bundesregierung müsse diese diskriminierende Regelung endlich abschaffen

Dagdelen weiter: „Die Bestehensquoten bei Sprachtests offenbaren zum Teil erschreckende Werte: Weltweit betrug sie 2008 lediglich 66 Prozent – dies beinhaltet jedoch auch sämtliche Prüfungs- Wiederholer/innen. Bei einem vorherigen Besuch eines Sprachkurses des Goethe-Instituts betrug dieser Wert 78 Prozent. Eine Mehrheit der Betroffenen hat jedoch keinen Zugang zu solchen Kursen oder kann sich einen solchen nicht leisten – hier beträgt die Bestehensquote nur 61 Prozent. Auch dieser Wert beinhaltet alle Wiederholer/innen.“

___STEADY_PAYWALL___

In Bangladesch, Äthiopien und Nigeria liege die Bestehensquote selbst nach vorherigem Besuch eines Sprachkurses des Goetheinstituts bei nur 38 bis 42 Prozent – inklusive aller WiederholerInnen, in anderen Ländern nur um 50 Prozent oder knapp darunter.

„Die Bestehensquote bei Sprachtests in der Türkei betrug 2008 bei 15.238 Sprachprüfungen 62 Prozent. Erteilt wurden im Jahr 2008 in der Türkei jedoch nur 6.886 Ehe-Visa. Dies lässt auf eine große Zahl ver- oder zumindest behinderter Ehegatten-Nachzüge schließen“, so die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion.

Dass die Neuregelung mit einem angeblichen Kampf gegen Zwangsverheiratungen der Betroffenen begründet wurde, sei „schlicht zynisch“ und werde von der Bundesregierung nicht einmal ansatzweise belegt. Ebenfalls keinerlei Anhaltspunkte habe die Bundesregierung für einen möglichen, aus dem so genannten Metock-Urteil folgenden Missbrauch oder dass Deutsche von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen könnten, um die Sprachanforderungen zu umgehen. Politik

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)