Rechtsextremismus

Verschärfung des Strafgesetzbuchs

Niedersachsens Justizminister bringt eine Verschärfung des Strafgesetzbuches im Kampf gegen den Rechtsextremismus ins Gespräch. Während die Grünen Schwerpunktstaatsanwaltschaften statt „symbolische“ Vorstöße fordern, möchte die Linksfraktion mehr Geld sehen.

Niedersachsen und Sachsen-Anhalt wollen künftig im Kampf gegen den Rechtsextremismus stärker als bisher zusammenarbeiten. „Ein demokratisches Staatswesen muss extremistischen Strömungen in jeder Form mit Entschlossenheit entgegentreten“, sagte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann anlässlich eines gemeinsamen Pressetermins mit seiner Amtskollegin Angela Kolb vergangene Woche in Hannover. Kolb nannte den Einsatz gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit eines der vordringlichsten Ziele ihrer Politik.

„Wir müssen die Auseinandersetzung annehmen mit allen, die auch heute noch die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlosen, verklären oder gar verherrlichen, und mit allen, die Hass gegen Fremde und Minderheiten säen“, waren sich Kolb und Busemann einig. Dazu brauche es besonderer Wachsamkeit, Zivilcourage und engagiertes Einstehen für die demokratischen Grundlagen unserer Gesellschaft.

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„Wenn menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindliche Motive einer Straftat zu Grunde liegen, muss es den Gerichten möglich sein, dies strafverschärfend zu berücksichtigen. Ich halte es für richtig, solche Motivationen ausdrücklich als Strafverschärfungsgründe in das Strafgesetzbuch aufzunehmen“, sagte Busemann.

Dabei gehe es nicht um die Bestrafung einer politischen oder weltanschaulichen Gesinnung. Vielmehr gelte es, ein eindeutiges Signal zu setzen, dass der freiheitliche Rechtsstaat sich gegen Täter mit menschenverachtenden Motiven mit allen Mitteln zur Wehr setze. „Niedersachsen unterstützt deshalb Bestrebungen Sachsen-Anhalts und Brandenburgs, das Strafgesetzbuch entsprechend zu ändern“, sagte Busemann.

Kolb kritisierte die Blockadehaltung des Bundestags in der ablaufenden Legislatur. Sachsen-Anhalt strebe nach der Bundestagswahl einen neuen Vorstoß zur Strafschärfung über den Bundesrat an. Kolb: „Durch Änderungen im Strafgesetzbuch kann erreicht werden, dass menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe oder Ziele einer Tat bei der Festsetzung der Strafe besonders berücksichtigt werden. Dieses Ziel verlieren wir nicht aus den Augen.“

„In Niedersachsen sind wir seit Jahren erfolgreich damit, meist jüngeren Leuten, die aus der rechten Szene aussteigen wollen, auf diesem schwierigen Weg zu helfen“, betonte Busemann. Drei Sozialarbeiter seien in der „Niedersächsischen Aussteigerhilfe Rechts“ ausschließlich dafür eingesetzt. Grundvoraussetzung für alle Anstrengungen und Hilfeleistungen der Aussteigerhilfe sei, dass der Aussteigewillige tatsächlich der rechten Ideologie abschwöre. „Er muss den ernsthaften Willen haben, sich damit auseinander zu setzen und sich vollständig zu distanzieren“, machte Busemann deutlich.

Grüne fordern Schwerpunktstaatsanwaltschaften
Als „symbolischer Natur“ bezeichnete der rechtspolitische Sprecher Helge Limburg (Die Grünen) die angekündigte Änderung des Strafgesetzbuches. Vielmehr sei die Einrichtung von „Schwerpunktstaatsanwaltschaften gegen Rechtsextremismus“ erforderlich. Mit dieser Maßnahme sollen Kompetenzen und Erfahrungen im Umgang mit rechtsextremen Strukturen in der Justiz gebündelt werden, um sicherzustellen, dass der rechtsextreme Hintergrund einer Straftat erkannt und dementsprechend gehandelt wird. „Die Justiz muss sensibilisiert und konsequent weitergebildet werden um auf rechtsextreme Straftaten angemessen reagieren zu können“, sagte Limburg.

Der Grünen-Politiker kritisierte, dass in Niedersachsen nach rechtsextremen Überfällen zu oft auf die Verhängung von Untersuchungshaft verzichtet wird, obwohl das Opfer einer fortgesetzten Bedrohung durch entsprechende Nazi-Gruppierungen ausgesetzt sei. Auch fehle es an vielen Stellen an der notwendigen Fachkompetenz, um die rechtsextremen Hintergründe einer Straftat in die Ermittlungen und Urteilsfindung mit einzubeziehen.

Schünemann schweigt weiter
Auch für die Linksfraktion gehen die vorgestellten Bemühungen der Landesregierung nicht weit genug. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Pia Zimmermann, sagte: „Mindestens genauso wichtig wie die juristische Nachsorge ist die Prävention von Rechtsextremismus. In diesem Punkt versagt die Landesregierung auf ganzer Linie.“ Sie stelle dafür im Haushalt nicht genügend Geld zur Verfügung, der Fortbestand anerkannter Projekte wie die Arbeitsstelle für Rechtsextremismus und Gewalt in Braunschweig sei regelmäßig gefährdet, weil die Mittel fehlten. „Wenn die Landesregierung Rechtsextremismus ernsthaft bekämpfen will, dann muss sie Geld bereitstellen“, sagte Zimmermann.

Außerdem müsse sich die Rhetorik der Landesregierung ändern. „Innenminister Uwe Schünemann ist bei diesem Thema ein Schweigeminister – durch sein Schweigen bagatellisiert er die Gefährlichkeit der Neonazis“, so Zimmermann. Dabei habe Justizminister zugegeben, dass die Anzahl von Rechtsextremisten in Niedersachsen und die begangenen Straftaten „nicht in der Bagatell-Zone liegen“. Zimmermann: „Das sollte Herr Busemann mal dem Innenminister erzählen“.

Zimmermann betonte, dass zu einer wirkungsvollen Prävention von Rechtsextremismus auch ein Verbot der gefährlichen Kameradschaften gehöre. Außerdem müsse ein neues NPD-Verbotsverfahren eingeleitet werden.