Der vor neun Jahren bei einer internationalen Konferenz zu dieser Problematik in einer „Berliner Erklärung“ festgelegte Grundsatz, man müsse online das verbieten, was offline ebenfalls verboten ist, gelte heutzutage immer noch. Zypries vertrete allerdings die Meinung, dass das eigentliche Problem offline zu erfassen sei. „Rechtsextreme Ideen“, so die Bundesjustizministerin, seien ein Produkt der menschlichen Gedanken. Sie würden in den „Köpfen der Menschen entstehen“ und erst anschließend im Netz verbreitet werden. Aus diesem Grunde sei das Zusammenspiel des Staates und der Zivilgesellschaft von größter Notwendigkeit. Nur wenn man „gemeinsam handelt und Maßnahmenbündel schnürt“, könne man eine effektive und nachhaltige Lösung des Problems erreichen.
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=cUlbA8a02zw[/youtube]
Weiter führte Zypries auf, dass auf „Neonaziseiten“ mittlerweile Drohungen und gewaltverherrlichende Beiträge „noch immer zum guten Ton“ gehörten. Sprecher des Website Jugendschutz.net, Stefan Glaser, gab zudem zu bedenken, dass „das Internet für Rechtsextremisten inzwischen die Propaganda-Plattform Nummer eins“ geworden sei und leider ihre Seiten oftmals nicht eindeutig als rassistisch und rechtsextrem zu erkennen sind. Auch die immer ansprechender werdende Gestaltung ihrer Angebote machten diese Adressen für die Jugend attraktiver.
Rede der Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries, zur Eröffnung der Konferenz gegen die Verbreitung von Hass im Internet.
Allerdings bleibt die Kritik an den Vorgehensmethoden der Behörden nicht gänzlich aus. So sei es „unakzeptabel“, berichtet der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, dass „Strafanzeigen von unserer Seite regelmäßig innerhalb weniger Tage von den Staatsanwaltschaften eingestellt wurden mit dem Hinweis, die Täter könnten nicht ermittelt werden, weil eine Steuerung über ausländische Seiten vorliege.“ Daher fordere er, dass man gegen den Rassismus im Internet genauso sorgfältig vorgehen müsse wie beispielsweise gegen die Verbreitung von Kinderpornographie. „Zum Schutz der Gesellschaften gegen Rassenpropaganda und Volksverhetzung“ seien effektive Schritte notwendig. Eine Kooperation der Internetanbieter, des Bundeskriminalamtes sowie der Bundesregierung könne auch in diesem Fall wichtige Fortschritte erzeugen.