Gesetzesentwurf der Grünen

Union, SPD und FDP lehnen Abschaffung der Optionsregelung ab

Der Gesetzesentwurf der Grünen zur Streichung der sog. Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht wurde gestern im Bundestag mit den Stimmen der Unionsparteien, der SPD und der FDP abgelehnt. Damit bleibt es bei der Regelung, wonach in Deutschland geborene Jugendliche sich nach Eintritt der Volljährigkeit für die deutsche oder die Staatsangehörigkeit seiner Eltern entscheiden muss.

Freitag, 03.07.2009, 14:45 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 2:46 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Nach einer kontrovers geführten Debatte im Bundestag wurde der Gesetzesentwurfe der Grünen zur Abschaffung der Optionsregelung (wir berichteten) mit den Stimmen schwarz-roten Regierungskoalition sowie den Stimmen der FDP mehrheitlich abgelehnt.

Die Union begründete die Ablehnung im Wesentlichen damit, dass die doppelte Staatsbürgerschaft zu Loyalitätskonflikten führe. Die FDP hingegen führte aus, dass es keinen Sinn mache, ein Gesetz zu ändern, für dessen Wirkung noch keinerlei verwertbare Daten gebe. Man solle zunächst die Wirkung der Optionsregelung hinreichend lange beobachten und evaluieren, statt kurz vor Ende der Legislaturperiode an der Gesetzgebung herumzuschrauben.

___STEADY_PAYWALL___

INFOBOX
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortsprinzip (§ 4 Abs. 3 StAG) oder durch Einbürgerung nach § 40 b StAG erhalten hat, muss mit Beginn der Volljährigkeit und spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erklären, ob er die deutsche oder die andere Staatsangehörigkeit behalten will (sog. Optionspflicht).

Wird eine Erklärung zu Gunsten der anderen Staatsangehörigkeit abgegeben, so geht die deutsche Staatsangehörigkeit damit verloren. Gleiches gilt automatisch, wenn bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres keine Erklärung abgegeben wird.

Wer seine deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, muss dies rechtzeitig erklären. Zugleich geht damit die Verpflichtung einher, die andere Staatsangehörigkeit aufzugeben. Ein Nachweis darüber muss bis zum vollendeten 23. Lebensjahr vorliegen. Andernfalls geht die deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls automatisch verloren.

Die SPD sprach sich für die Abschaffung der Optionsregelung aus, stimmte dennoch dagegen. Es mache keinen Sinn dafür abzustimmen, weil das Gesetzgebungsverfahren in dieser Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden könne. Außerdem sei man bei der jetzigen Besetzung nicht in der Lage, die Zustimmung im Bundesrat zu erhalten.

Mit dieser Begründung erntete die SPD vor allem Kritik von der Linksfraktion. Die Linke hatte einen ähnlichen Gesetzesentwurf bereits vor einem halben Jahr eingereicht, die ebenfalls mit den Stimmen der SPD, Union und FDP abgelehnt worden war. Die SPD könne sich nun nicht glaubhaft darauf berufen, man stünde kurz vor Ende der Legislaturperiode. Den Grünen machte die Linksfraktion den Vorwurf, ein überflüssiges Wahlkampftheater zu veranstalten. Ein Gesetz, dass vor sechs Monaten abgelehnt worden sei, habe auch heute keine Aussicht auf Erfolg. Dennoch wolle Die Linke den Gesetzesentwurf unterstützen und hoffe auf eine Mehrheit.

Download: Die Debatte im Bundestag im Wortlaut sowie das namentliche Abstimmungsergebnis

Die Grünen hingegen versuchten deutlich zu machen, dass die Einführung der Optionsregelung von der rot-grünen Koalition nur deshalb eingeführt worden sei, weil man sonst keine Mehrheit gefunden hätte, das Staatsangehörigkeitsrecht zu reformieren. Das Staatsangehörigkeitsrecht aus dem Jahre 1913 sei keine Alternative gewesen und so habe die damalige Regierungskoalition „diese Kröte schlucken“ müssen. Politik

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)