Rekordtief

Zahl der Einbürgerungen im Jahr 2008

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden in Deutschland im Verlauf des Jahres 2008 rund 94 500 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Das waren gut 18 600 Einbürgerungen weniger als im Vorjahr (– 16%). Damit fiel die Zahl der Einbürgerungen auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Den Höchststand hatten die Einbürgerungen im Jahr 2000 mit der Einführung des neuen Staatsangehörig­keitsrechts erreicht. Damals wurden etwa 186 700 Personen eingebürgert – nahezu doppelt so viele wie 2008.

Innerhalb Deutschlands war die Entwicklung recht unterschiedlich: In Mecklenburg-Vorpommern war der Rückgang gegenüber dem Vorjahr am größten (– 41%), gefolgt von Hamburg (– 31%) und Bayern (– 24%). In Sachsen-Anhalt (+ 5%) und dem Saarland (+ 1%) hat sich die Zahl der Einbürgerungen gegenüber dem Vorjahr sogar erhöht.

2008 erwarben 66 000 Personen (70% aller Eingebürgerten) die deutsche Staatsange­hörigkeit, die seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben; das waren 15% weniger als im Jahr zuvor. Deren in Deutschland lebende ausländische Ehegatten und minderjährige Kinder waren mit 10 700 Fällen Einbürgerungen (24% weniger als im Vorjahr) die zweitgrößte Gruppe. Diese Personen können schon nach kürzerer Zeit eingebürgert werden. An dritter Stelle standen mit knapp 8 300 Fällen Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern mit einem deutschen Ehe- oder Lebenspartner (23% weniger als im Vorjahr).

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Größte Gruppe der Eingebürgerten sind Türken
Die größte Gruppe hinsichtlich der Herkunft der Eingebürgerten bildeten 2008 – wie schon in den Jahren zuvor – Menschen aus der Türkei mit rund 24 500 Einbürgerungen. Dies entsprach 25% aller Einbürgerungen und spiegelt in etwa den Anteil der türkischen Staatsange­hörigen an allen in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern wider. Danach folgten Einbürgerungen von Personen aus dem ehemaligen Serbien- Montenegro und seinen Nachfolgestaaten (rund 6 900 Fälle) und aus Polen beziehungs­weise dem Irak (jeweils gut 4 200 Fälle).

Eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr war lediglich bei den Einbürgerungen aus dem Irak (+ 3%) zu verzeichnen. Die zahlenmäßig stärksten Rückgänge wurden bei Einbürgerungen aus der Ukraine (– 56%) und der Russischen Föderation (– 40%) festgestellt.

Eine/r von 45
Die Einbürgerungsquote drückt das Verhältnis von erfolgten zu möglichen Einbürgerungen aus. Sie bezieht also die tatsächlichen Einbürgerungen auf die Zahl jener Ausländerinnen und Ausländer, die mit einem gültigen Aufenthaltstitel und der erforderlichen Aufenthaltsdauer insoweit die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. 2008 betrug diese Quote insgesamt 2,2%, das heißt von 45 Ausländerinnen und Ausländern, die sich 2008 hätten einbürgern lassen können, haben sich nur einer beziehungsweise eine zu diesem Schritt entschlossen.

Für EU-Bürger ergibt sich mit 14 000 Einbürgerungen eine unterdurchschnittliche Quote von 0,9%, für Nicht-EU-Bürger mit 80 400 Einbürgerungen eine überdurchschnittliche von 2,8%. Die höchste Quote wurde mit 23,8% bei ehemaligen Staatsangehörigen des Iraks registriert.

Einbürgerung unter Hinnahme der bisherigen Staatsangehörigkeit
Über 96 % der über 14 000 Einbürgerungen von EU-Bürgern wurden unter Hinnahme der bisherigen Staatsbürgerschaft eingebürgert. Bei Einbürgerungen aus den sog. „EWR-Staaten/Schweiz“ (Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz) betrug die Einbürgerungsquote unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit über 95 %, bei Bürgern aus den übrigen europäischen Ländern 51,4 %. Die Einbürgerungsquoten unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit lag bei Bürgern aus dem außereuropäischen Raum ebenfalls hoch: Afrika 62,7 %, Amerika 74,9 %, Asien 62,8 %, Australien und Ozeanien 87,7 %.

Eine niedrige Doppelstaatlerquote nach der Einbürgerung weisen hingegen die EU-Kandidatenländer aus (17,4 %). Bei Kroaten lag die Quote bei 6 %, bei Mazedoniern bei 8,9 % und bei Türken lag die Quote bei 18,2 %.

„Der Rückgang ist gewollt
„In der Amtszeit der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Frau Dr. Maria Böhmer, ging die Zahl der Einbürgerungen um etwa ein Fünftel zurück. Durch die Verschärfungen im Einbürgerungsrecht hat es die Bundesregierung den hier lebenden Menschen ohne deutschen Pass massiv erschwert, formal gleiche Rechte durch Einbürgerung erreichen zu können“, so Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke.

Die jetzige Regierung sei dafür verantwortlich, dass Millionen Migrantinnen und Migranten ohne deutschen Pass „Bürger 2. Klasse“ bleiben. Die Verweigerung gleicher Rechte sei „gewollt“. Zwei Tage nach Vorlage des Integrations-Indikatorenberichts platze damit auch die Lügen-Blase von Frau Böhmer bei den Einbürgerungen. Denn weder die von ihr „gebetsmühlenartig vorgetragene geringere Einbürgerungsneigung von EU-Bürgerinnen und Bürgern, noch die rückläufigen – aber dem Durchschnitt entsprechenden – Einbürgerungszahlen bei türkischen Staatsangehörigen“ könnten den Rückgang von 2007 auf 2008 erklären. Ursächlich seien vielmehr die Verschärfungen des Einbürgerungsrechts durch die Bundesergierung im August 2007.

„Wenn es der Bundesregierung nicht nur um öffentlichkeitswirksame, auf Integrationsgipfeln und Pressekonferenzen vorgetragene Integrationsprosa und –propaganda geht, muss sie handeln und endlich Einbürgerungen konsequent erleichtern.“, so Dagdelen abschließend.