Stimmpatenschaft

Wahlrecht für Drittstaatler

Sechszehn EU-Länder, wie etwa Dänemark, Schweden, Frankreich, Irland, Finnland oder Großbritannien, haben schon lange Migrantinnen und Migranten das Recht eingeräumt, die Kommunalparlamente mit zu wählen. In Deutschland ist das trotz Wahlversprechen der SPD noch nicht möglich. Auch bekannten sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag ursprünglich zu einer "Prüfung" des Ausländerwahlrechts.

Montag, 08.06.2009, 9:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 04.09.2010, 1:09 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Im Mai haben die Sozialdemokraten jedoch zusammen mit den Unionsparteien und der FDP einen Gesetzesentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ebenso wie den Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt, die für in Deutschland lebenden Ausländern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, das aktive und passive kommunale Wahlrecht eingeräumt und ihnen die Teilnahme an Abstimmungen auf kommunaler Ebene ermöglicht hätten.

Doch in Dresden haben viele von ihnen nun einen Weg gefunden, Ihrer Stimme doch Gehör zu verschaffen. Im Rahmen der „Kampagne gegen Ausgrenzung“ traten Wahlberechtigte ihr Stimmrecht an Ausländer ab. Die „Stimmpaten“ haben dabei ihre Kreuze so gesetzt, wie es die Migranten gewünscht haben, sagte Jens Hermann, Mitbegründer der Kampagne: „Wir werden Wahl-Partnerschaften bilden und unsere Stimmen verleihen. Damit verzichten wir bewusst auf unsere Wahlfreiheit, um erstmalig nichtwahlberechtigten Dresdner die Möglichkeit politischer Mitbestimmung einzuräumen.“

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Deutschland sei seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland. Migranten, die über lange Jahre und über Generationen hier leben seine keine Gäste mehr, sondern Dresdner und Dresdnerinnen. Sie müssten auch mitbestimmen dürfen, wenn es um ihre Angelegenheiten geht. „Diese örtlichen Angelegenheiten haben mit der Staatsangehörigkeit nichts zu tun“, so Herrmann.

Gesellschaft
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  1. Serkelözÿ sagt:

    .

    Ischo kloa. Grüne und Sozen wollen ihre mickrigen Ergebnisse aufbessern.

    .

  2. G.Keldermann sagt:

    Dieses Verhalten ist staats- und strafrechtlich äußerst bedenklich.

  3. Boli sagt:

    Was ist denn das für ein Quark!! Entweder man hat das Wahlrecht oder nicht! Und wer ist denn so blöd und verzichtet auf sein eigenes Stimmrecht zugunsten anderer. Andere Dinge kann man teilen nur das eigene Stimmrecht käme mir nicht in Frage!