CDU fordert

Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz beschäftigt der Kopftuchstreit derzeit den Landtag. Die CDU-Opposition fordert nach dem Vorbild acht weiterer Länder ein gesetzliches Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Staatsrechtler und Vertreter von Frauenrechtsorganisationen haben vergangene Woche bei einer parlamentarischen Anhörung der FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag das Kopftuchverbot für Lehrerinnen verteidigt. Menschenrechtsorganisationen fordern hingegen die Abschaffung des Verbots.

Das Tragen eines Kopftuchs im Lehrberuf könne als eine Bestärkung für ein überkommenes Rollenverständnis aufgefasst werden und dazu führen, dass der Druck auf muslimischen Schülerinnen, ebenfalls ein Kopftuch zu tragen, zunimmt. Daher sei das Kopftuchverbot für Lehrerinnen im Interesse der muslimischen Mädchen, sagte der Mainzer Staatsrechtler Dieter Dörr.

Collin Schubert von der Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ bewertete indessen die Klagen kopftuchtragender Lehrerinnen vor deutschen Gerichten als Versuch des politischen Islams, die Grenzen staatlicher Toleranz auszutesten. Es sei für eine Lehrerin mit Kopftuch nicht möglich ihre Vorbildfunktion zu erfüllen und müsse aufgrund dessen von ihrem Recht auf Religionsfreiheit abtreten. Ähnlich argumentierte Ezhar Cezairli, Teilnehmerin der Deutschen Islamkonferenz, und forderte, „islamistischen Kräften in der Bundesrepublik entschiedener als bislang Grenzen zu setzen“. Zugleich wies sie darauf hin, dass die Kopftuchdebatte wichtigere Probleme der Migranten verdränge.

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Die Human Rights Watch bezeichnete in seinem Bericht zur Situation muslimischer Lehrerinnen das Kopftuchverbot hingegen als eine Diskriminierung von muslimischen Lehrerinnen und als Verletzung ihrer Menschenrechte. Muslimische Lehrerinnen seien „aufgrund ihrer Religion und aufgrund ihres Geschlechts“ Diskriminierungen ausgesetzt, so Haleh Chahrokh, Researcherin für die Abteilung Europa und Zentralasien von Human Rights Watch. „Menschen sollten nach ihrem Verhalten beurteilt werden, nicht auf der Grundlage von Ansichten, die man ihnen unterstellt, weil sie ein religiöses Symbol tragen“, so Chahrokh. „Wenn konkrete Bedenken über eine Person bestehen, sollte man dem Einzelfall angemessene, gewöhnliche Disziplinarverfahren und Entscheidungen treffen.“

Auch die „Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz“ des Europarates (ECRI) hat in seinem jüngsten Deutschlandbericht das Kopftuchverbot für Lehrerinnen scharf kritisiert. Der Europarat gibt zu bedenken, dass seit dem Kopftuchverbot für Lehrerinnen in mehreren Bundesländern es für Kopftuchträgerinnen auch im Privatsektor schwieriger geworden sei, einen Arbeitsplatz zu finden. Die Verbote hätten eine Signalwirkung.