CDU/CSU, SPD, FDP
Kein Kommunalwahlrecht für Drittstaatler
Die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Ausländer aus Nicht-EU-Ländern war gestern Gegenstand zweier Abstimmungen im Deutschen Bundestag. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte mit ihrem Gesetzesentwurf ebenso wie die Fraktion DIE LINKE mit ihrem Antrag erreichen, dass in Deutschland lebenden Ausländern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, das aktive und passive kommunale Wahlrecht eingeräumt und ihnen die Teilnahme an Abstimmungen auf kommunaler Ebene ermöglicht wird.
Freitag, 29.05.2009, 12:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 20.02.2011, 20:47 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Es sei nach wie vor dringend notwendig, die Integration der in Deutschland wohnenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger durch die dem demokratischen Prinzip entsprechende Einräumung des Kommunalwahlrechtes zu fördern, begründet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihren Antrag. Dadurch verspricht sich die Partei auch die Beseitigung der Ungleichbehandlung zwischen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sowie den übrigen Ausländerinnen und Ausländern. Nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum kommunalen Ausländerwahlrecht vom 31. Oktober 1990 (BVerfGE 83, 37 und 83, 60) entspreche es ferner der „demokratischen Idee“, „eine Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft einer bestimmten staatlichen Herrschaft Unterworfenen herzustellen“, heißt es überdies in der Begründung der Fraktion DIE LINKE.
Beide Anträge wurden gestern Abend mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP mehrheitlich abgelehnt. Ausländer, die nicht aus einem EU-Land kommen, bleiben damit in Deutschland weiterhin von Wahlen ausgeschlossen. Dass auch die SPD-Abgeordneten dagegen stimmten, obwohl die Sozialdemokraten in der Vergangenheit immer wieder für ein Ausländerwahlrecht geworben hatten, sorgt in der Migrantencommunity für Verstimmung. Zur Begründung verwies der Justiziar der SPD-Fraktion, Klaus Uwe Benneter, auf den Koalitionsvertrag mit der Union, der ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten grundsätzlich ausgeschlossen habe.
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