[Es würde im Interesse der deutschen Arbeiter liegen, wenn wir sie zu Fachkräften ausbilden.] Dafür müssen wir natürlich dann die relativ primitiveren Arbeiten … von ausländischen Arbeitskräften besorgen lassen. Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard NWDR-Interview vom 9. April 1954

Alarmsignal

Wer eingebürgert werden will, muss klagen

Redaktion | 25. Mai 2009 | Politik Drucken | Weiterempfehlen |

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Umso ernüchternder seien in diesem Zusammenhang die Berichte von Einbürgerungsbewerbern, die allesamt von der Landesregierung in der Antwort auf den Abgeordnetenantrag von Werner Wölfle (Drs. 14/4028) in dieser Form bestätigt worden seien.

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Danach gab es über zahlreiche Anträge von Einbürgerungswilligen Monate lang keine Entscheidung der zuständigen Einbürgerungsbehörde wie Stadt bzw. Landratsamt, obwohl die Kriterien erfüllt worden waren. Nachfragen der Bewerber und Bewerberinnen ergaben, dass die Verzögerung allein an der fehlenden Zustimmung des Regierungspräsidiums liege. Diese müssen bei bestimmten Konstellationen ihre Zustimmung zur Einbürgerung erteilen, unterliegen hierfür aber keiner gesetzlichen Frist.

Unter dieser Praxis haben vor allem serbische Staatsangehörige aus dem Kosovo mit albanischer Volkszugehörigkeit zu leiden. Diese Personen können auf legale Weise und in zumutbarer Weise nicht aus der serbischen Staatsangehörigkeit entlassen werden, ein Umstand, den der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg bestätigt hatte. Deshalb können diese Menschen nur eingebürgert werden, wenn ihre serbische Staatsangehörigkeit hingenommen wird.

Dass die Einführung eines Doppelpasses die Einbürgerungsabsichten von MigrantInnen verdoppeln würde, hat jüngst auch die Forschungsgruppe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge festgestellt. Wölfle: “Den Regierungspräsidien ist das vom Innenministerium per Erlass auch entsprechend mitgeteilt worden, gehandelt wird nicht danach.” Um eine Entscheidung zu erzwingen, müssen diese Einbürgerungswilligen wegen Untätigkeit der Behörde klagen.

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Laut Angaben des Innenministeriums wurden seit dem Jahr 2006 insgesamt 73 Untätigkeitsklagen bei den Einbürgerungsbehörden eingelegt. “In weit mehr als 50% dieser Klagen wurde dem Einbürgerungsbewerbern Recht gegeben und die Behörden zu einer Entscheidung verpflichtet. Vor allem beim Regierungspräsidium Stuttgart ist die Zahl der eingelegten Klagen besonders hoch”, so Wölfle.

Bemerkenswert seien die finanziellen Folgen dieser Klagen. “Nicht die Regierungspräsidien, die die Verzögerungen verursacht haben, zahlen im Unterliegensfall die Kosten des Rechtsstreits, sondern die Einbürgerungsbehörden der Kommune oder des Landkreises als unmittelbar zuständige Einbürgerungsbehörden. Die Regierungspräsidien befolgen nicht die Anweisungen des Innenministeriums, entscheiden nicht über Einbürgerungsanträge”, so Wölfle, “aber die Kommunen und Kreise zahlen die Zeche.”

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2 Kommentare
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  1. Non-EU-Alien sagt:

    “Unter dieser Praxis haben vor allem serbische Staatsangehörige aus dem Kosovo mit albanischer Volkszugehörigkeit zu leiden. ”

    Das kann doch nicht wahr sein. Ich dachte, dass die Bundesrepublik Deutschland den Kosovo als unabhängig anerkannt hat. Demnach haben die Kosovoalbaner aus deutscher Sicht keine serbische sondern nur eine kosovarische Staatsangehörigkeit, die sie ja bei der Einbürgerung ablegen können, genau so wie andere Ausländer aus Drittstaaten. Diese Regelung, die im Artikel angesprochen wurde, kommt aus einer Zeit wo die BRD den Kosovo noch nicht anerkannt hat als eigenständig und unabhängig, so dass staatsrechtlich gesehen Kosovoalbaner zu der Zeit serbische Staatsbürger waren. Spätestens seit Februar 2008 hätte sich das aber ändern sollen…

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  2. Agim Muriqi sagt:

    ich bin zeit 1992 i BRD und war ich nie arbeitslos und nie malls auf socialhielfe angewisen ,nie vorbeschtraft.seit 2006 hab ich die einbürgerung beantragt .Ich bin ein kosovoalbaner und brauche ich ein etlasung aus serbische staatsangehörigkeit .alle versuche um sonnst das bekam ich nicht .aber jetz wo kosovo ein egene staat ist und deutschland anerkant hat bekomme ich ein etlassung aus kosovo aber das riecht nicht für die einbürgerungsbehörden in bayern das heist ich brache jetzt zwie etlasungen aus beider staaten serbeien und kosovo ich hab mit serbien nichts mehr zu tun ich hab ein kosovariche reissepass .Warrum ist das so kopliziert in bayern ?oder hat deutschland kosovo anerkant ohne kosovaren ?.Wen bayern (landkreis tirchenreuth ) so was nicht wollen dan bitte nicht so bürokratisch klare tekst reden nein wir wollen das nicht .mann wis nicht was mann machen soll weg aus bayern deutsche zum werden ?

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