Vorgesehen ist unter anderem die Beschleunigung der Ausstellung einer Spätaussiedler- oder Angehörigenbescheinigung. Statt derzeit zwei bis drei Monate soll die Ausstellung künftig nicht länger als drei Wochen dauern durch eine verkürzte Antwortfrist für die Sicherheitsbehörden bei der Überprüfung von Ausschlussgründen. Vorgesehen ist zudem eine Regelung zur Rücknahme der Bescheinigungen.
Außerdem soll die Befristung der Geltungsdauer von vertriebenenrechtlichen Altbescheiden aufgehoben werden. Die befristete Geltungsdauer könne Personen zur Ausreise nach Deutschland veranlassen, deren Verbleib in ihren Herkunftsstaaten im Interesse der Bundesrepublik liege, heißt es in der Vorlage zur Begründung.
Zugleich nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, wonach das Angebot zusätzlicher Integrationsmaßnahmen künftig auch sogenannten weiteren Familienangehörigen offen stehen soll, die gemeinsam mit dem Spätaussiedler einreisen. Damit soll „die Integration unter Wahrung der Familieneinheit erleichtert werden“, wie die Koalition erläuterte.