Aufruf

Migranten sollen an der Kommunal- und Europawahl wählen

„Bestimmen Sie mit – gehen Sie wählen! Das Wahlrecht ist das wichtigste politische Bürgerrecht in unserer Demokratie. Wenn Sie wählen, bestimmen Sie über die Zukunft in Ihrer Kommune und über die Zukunft Europas mit.“ Mit diesem Aufruf appellieren Sozialministerin Malu Dreyer, die Beauftragte der Landesregierung für Migration und Integration, Maria Weber, und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Rheinland-Pfalz (AGARP), Vito Contento, an die Migrantinnen und Migranten, an der Kommunal- und Europawahl am 7. Juni 2007 teilzunehmen.

Bei dieser wichtigen Wahl dürfe ein wesentlicher Teil der rheinland-pfälzischen Bevölkerung nicht fehlen, betonten Dreyer, Weber und Contento in ihrer gemeinsamen Erklärung. Von den etwa 700.000 Menschen mit Migrationshintergrund in Rheinland-Pfalz können viele zur Wahl gehen, zum Beispiel alle, die einen deutschen Pass haben, Eingebürgerte oder Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ebenso wie die knapp 100.000 EU-Bürgerinnen und -Bürger, die über 18 Jahre alt sind.

EU-Bürgerinnen und Bürger können an der Europawahl nur teilnehmen, wenn sie bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie müssen bis spätestens Sonntag, 17. Mai 2009, bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Über die Eintragung in das Wählerverzeichnis informiert auch die Internetseite des Bundeswahlleiters im Bereich »Service für EU-Bürger« unter www.bundeswahlleiter.de. Dort können auch Antragsformulare heruntergeladen werden.

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Keinen erneuten Antrag auf Eintragung brauchen EU-Bürgerinnen und -Bürger zu stellen, die bereits 1999 oder 2004 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben. Sie sind im Wählerverzeichnis ihres Wohnortes bereits eingetragen, es sei denn, sie waren in der Zwischenzeit ins Ausland verzogen oder haben sich aus dem Wählerverzeichnis streichen lassen

Dreyer, Weber und Contento sprechen sich im Übrigen dafür aus, dass künftig nicht nur die EU-Bürgerinnen und Bürger, sondern alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner an der Kommunalwahl teilnehmen können, wenn sie längere Zeit legal in Deutschland leben. „Die gleichberechtigte Teilhabe der Migrantinnen und Migranten an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist und bleibt das vorrangige Ziel unserer Integrationspolitik. Und zu dieser Teilhabe gehört auch das kommunale Wahlrecht“, unterstrichen abschließend Dreyer, Weber und Contento.