Gutmann hatte in seiner Strafanzeige (wir berichteten) gegen den Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble behauptet: „Er missachtet seine Rechtspflicht, seine Untergebenen zu straffreiem Handeln anzuleiten und hält eine Weisung aufrecht, deren Befolgung die ausführenden Beamten der Bundespolizei dem Strafvorwurf der Verfolgung Unschuldiger aussetzt.“
Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht jedoch keinen Ermittlungsbedarf: „Die Auslegung der Soysal-Entscheidung durch das Bundesinnenministerium lässt kein willkürliches Verhalten durch bewusstes Abweichen von eindeutigen Rechtsnormen erkennen“, heißt es in der Begründung.
Anlass für diese unter Juristen und Politikern umstrittene Frage bildet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), laut dem türkische Fernfahrer vom Visumzwang befreit sind. Deutsche Gerichte hatten zuvor auf die Visumpflicht bestanden.