Türkische Presse Europa

21.04.2009 – Kölünlü, Akademiker, Erdogan

Die SABAH befasst sich heute unter anderem mit der Untersuchung des Instituts futureorg, die gestern von der Türkisch-Deutschen Unternehmervereinigung präsentiert wurde. Demnach planen über 40 Prozent der türkischstämmigen Absolventen ihre berufliche Zukunft in der Türkei.

Türkische Akademiker fühlen sich in Deutschland nicht zu Hause
Die SABAH befasst sich heute unter anderem mit der Untersuchung des Instituts futureorg, die gestern von der Türkisch-Deutschen Unternehmervereinigung präsentiert wurde. Demnach planen über 40 Prozent der türkischstämmigen Absolventen ihre berufliche Zukunft in der Türkei. „Sie fühlen sich hier nicht zu Hause“, stellt SABAH fest.

Erdogan wirbt für die deutsche Staatsbürgerschaft
Aufgrund bürokratischer Hürden bei der Ausbürgerung durch die türkischen Stellen verzögern sich die Einbürgerungen, kritisiert HÜRRIYET. Antragsteller müssten mit einem Jahr Bearbeitungszeit rechnen. Dass der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan für die deutsche Staatsbürgerschaft wirbt sei hingegen zu begrüßen.

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Deutsche wollen keine türkischen Nachbarn
So könnte man die Überschrift der SABAH wiedergeben, unter der sie nur kurz in die Sinus-Studie „Diskriminierung im Alltag“ eingeht. Danach sollen zwei von vier Deutschen nicht mit einem türkischen Nachbarn zusammenleben wollen. Außerdem werden die Assoziationsketten angeführt, die den Befragten bei der Frage „Religion“ einfielen. (MiGAZIN berichtete schon frühzeitig über die Ergebnisse: hier, hier und hier)

„Wir sind Kölünlü“
Die ZAMAN berichtet von der Eröffnung einer Ausstellung des Künstlers Peter Ruthardt unter dem Titel „Wir sind Kölünlü“. Ruthardt stellte in seiner Ausstellung eine Foto-Biografie von Kölner Migranten zusammen. Die Ausstellung kann bis zum 2. Mai in der Alten Feuerwache in Köln besichtigt werden.

Keine Kündigung wegen Pilgerfahrt
„Eine das Gewissen beruhigende Entscheidung“ nennt die SABAH die Entscheidung des Kölner Arbeitsgerichts. Eine muslimische Frau hatte gegen die Kündigung der Kölner Stadtverwaltung geklagt, die ihr aufgrund einer unerlaubten Hadschreise gekündigt hatte. Den Urlaubsantrag der Frau hatte der Arbeitgeber zuvor abgelehnt, da sie aufgrund der Art ihrer Arbeit nur in den Schulferien Urlaub machen könne. Dies hätte für die Betroffene jedoch bedeutet, dass sie die Pilgerfahrt dann erst in 13 Jahren antreten könnte. Die Betreuung ihres behinderten Kindes wäre jedoch dann nicht mehr gesichert gewesen.