Bayern

Etappensieg für „Zeitungszeugen“

„Zeitungszeugen“ hat einen Etappensieg gegen den Freistaat Bayern errungen. Beschlagnahmte Blätter der zweiten Ausgabe müssen laut Urteil des Landgerichts München vom 21.04.2009 an die jeweiligen Zeitungshändler zurückgegeben werden. Die Grünen im Bayerischen Landtag begrüßen das Urteil.

Das Landgericht München hat entschieden, dass die Beschlagnahmung von NS-Schriften aus der umstrittenen Wochenpublikation „Zeitungszeugen“ durch den Freistaat Bayern rechtswidrig war. Damit konnte sich der Herausgeber mit seiner Argumentation durchsetzen, dass die Beilegung des „Völkischen Beobachters“ von 1933 oder des Nazi-Propagandaplakates zum Reichsbrand vom 27. Februar 1933 der Aufklärung dient. Um die Beschlagnahmung durchzusetzen, hatte sich der Freistaat auf sein Urheberrecht für Schriften von Adolf Hitler und Joseph Goebbels berufen.

Die Grünen im Bayerischen Landtag bewerten das Urteil des Landgerichts als weiteren Beweis für die überzogene Reaktion der Staatsregierung im Umgang mit NS-Nachdrucken. Der kulturpolitische Sprecher Sepp Dürr erklärte, dass Aufklärungsarbeit eigentlich Sache der Staatsregierung sei. „Doch die hat unter Berufung auf das Urheberrecht bisher nichts getan, um NS-Propagandaschriften zugänglich zu machen, so dass sich jeder selber ein Bild machen kann.“

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„Wir dürfen die Entscheidung über den Umgang mit Nazipropaganda nicht den Gerichten überlassen“, erklärt Sepp Dürr weiter. „Verbote helfen nicht“. Stattdessen müsse die Staatsregierung offensiv aufklären und die politische, wissenschaftliche und pädagogische Auseinandersetzung mit den Inhalten, der Wirkungsweise und der Machart der nationalsozialistischen Hetzschriften fördern.

Die Grünen hatten kürzlich in einem Antrag die Staatsregierung aufgefordert, ein Konzept zum Umgang mit dem Nachdruck von nationalsozialistischen Propaganda-Schriften vorzulegen. Der Hochschulausschuss hatte bei Ablehnung auf Seiten der CSU für diesen Antrag votiert.