Bundestag

Bundesregierung räumt Visafreiheit für Türken ein

In einer Fragestunde im Deutschen Bundestag am 18. März 2009 wurde auf Anfrage der Linksfraktion unter anderem die Frage erörtert, welche konkreten Konsequenzen sich aus der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Februar 2009 in der Rechtssache C-226/06 (Soysal) für die Regelung der Sprachanforderungen vor dem Ehegattennachzug zu in Deutschland lebenden türkischen Staatsangehörigen ergeben.

Donnerstag, 19.03.2009, 17:35 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.08.2010, 7:26 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Urteil besagt, dass infolge eines Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei keine strengeren Visumsregelungen gelten dürfen als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls, d.h. zum 1. Januar 1973. Die allgemeine Visumspflicht für türkische Staatsangehörige wurde jedoch erst 1980 eingeführt. Der Gerichtshof stellte in seinem Urteil klar, dass diese Verschärfung der Visumsbestimmungen mit dem Zusatzprotokoll des Assoziierungsabkommens unvereinbar war und mithin die alten Regelungen weiter gültig sind.

In der nun vorliegenden Antwort (Plenarprotokoll 16/210, S. 22709 – die der MiGAZIN-Redaktion vorliegt) verneint der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Peter Altmeier, zwar ausdrücklich Auswirkungen des Urteils auf Sprachanforderungen vor dem Ehegattennachzug, räumt jedoch ein, dass die EuGH-Entscheidung „die visumsfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger zur kurzfristigen Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit“ betrifft, „so wie sie durch das im Jahre 1973 geltende deutsche Ausländerrecht vorgesehen war.“

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„Das Urteil“, so Altmeier weiter, „ändert daher nichts an der Visumpflicht türkischer Staatsangehöriger für Aufenthalte, die länger als drei Monate dauern und demzufolge auch nichts an dem Sprachnachweiserfordernis für den Ehegattennachzug zu in Deutschland lebenden Türken“.

Bisher wurde das EuGH-Urteil von der Bundesregierung als Einzelfall herabgestuft bzw. auf Lastkraftfahrer beschränkt. Die aktuelle Antwort räumt allerdings ein – wenn auch nicht ausdrücklich, dass türkische Staatsbürger für Aufenthalte bis zu drei Monaten, visumsfrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen können, wenn Sie von der Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen.

Danach können Touristen, Geschäftsleute, Künstler oder auch Personen, die eine stationäre Behandlung in Deutschland durchführen lassen wollen, ohne Visum nach Deutschland reisen. Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion erklärt, dass sich Ausländerrechtsexperten bislang auch weitgehend einig seien. „Die Bundesregierung sieht das offenbar genauso – wie ihre gestrige Antwort zeigt, nur traut sie sich nicht, es auch öffentlich zu sagen.“, so Dagdelen. Politik

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  3. Kopfschüttler sagt:

    Was ist das nur für ein Land?
    Ich als Deutscher sitze seit Jahren in der Türkei fest, weil ich meine eigene Frau (Türkin) nicht mitbringen darf, da sie kein Deutsch spricht und Schwierigkeiten hat es zu lernen.
    Ich schäme mich Deutscher zu sein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!