Volkszählung 2011

Bundesregierung weiterhin gegen Befragung der Religionszugehörigkeit

Im Jahre 2011 soll in Deutschland wieder eine Volkszählung geben. Der Bundesrat plädiert für eine stichprobenartige Haushaltsbefragung auch der Religionszugehörigkeit als Erhebungsmerkmal. Die Bundesregierung stimmt diesem Vorschlag jedoch nicht zu.

Im Jahre 2011 soll in Deutschland wieder eine Volkszählung geben. Um die Kosten sowie die Belastungen für die Betroffenen möglichst gering zu halten, solle die Volkszählung erstmalig „im Wesentlichen im Wege der Auswertung der Melderegister und anderer Verwaltungsregister“ erfolgen, wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf „zur Anordnung des Zensus 2011“ (16/12119) schreibt.

Darin plädiert der Bundesrat für Korrekturen an dem Gesetzentwurf. Unter anderem fordert die Länderkammer, bei der stichprobenartigen Haushaltsbefragung auch die Religionszugehörigkeit als Erhebungsmerkmal vorzusehen. Gerade für die Integrationspolitik seien genaue Erkenntnisse über die Bevölkerungszusammensetzung Deutschlands von entscheidender Bedeutung.

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Die Bundesregierung stimmt diesem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung jedoch nicht zu. Sie habe sich zur strikten „1:1-Umsetzung“ des „durch die EU-Zensusverordnung vorgegebenen Pflichtprogramm der EU“ entschlossen, dem die im Gesetzentwurf vorgesehenen Erhebungsmerkmale entsprächen, schreibt sie zur Begründung.