Rheinland-Pfalz

SPD und CDU streiten sich um das Kopftuchverbot für Lehrerinnen

Jutta Steinruck, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD und Ingeborg Sahler-Fesel (SPD), Obfrau der Enquete-Kommission „Integration und Migration“ erklären anlässlich der mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema „Weltanschauliche Neutralität im Unterricht“, dass die Fragestunde vom 5. März 2009 gezeigt habe, dass CDU und FDP beim Thema Integration erheblichen Nachholbedarf haben.

„Aber auch ihr Frauenbild und ihre Einstellung zur Gleichberechtigung von muslimischen Frauen sind erschreckend. Jede Kopftuch tragende muslimische Frau, die selbstständig und eigenverantwortlich ihren Beruf ausübt, widerlegt mit ihrem eigenen Vorbild die Vorstellung von der im Islam unterdrückten Frau. Wir akzeptieren das Tragen eines Kopftuches, wenn Frauen sich freiwillig und ohne Zwang dafür entscheiden. Was die Gründe für das Tragen eines Kopftuches angeht, werden die Behauptungen der CDU durch eine Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung in vollem Umfang entkräftet. Diese Studie zeigt, dass 97 Prozent der befragten Frauen ihr Kopftuch aus rein religiösen Gründen tragen. Mit einem Kopftuchverbot werden diese Frauen in ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt.“

„Die Integrationsdebatte darf nicht nur als Verbotsdebatte geführt werden, die gerade von Frauen eine besondere Anpassung abverlangt. Die SPD ist eine weltoffene Partei, in der kulturelle Vielfalt nicht als Gleichmacherei verstanden wird. Für uns heißt Integration nicht das Unkenntlichmachen von kulturellen Unterschieden. Im Gegenteil, Integration bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. In einer liberalen Gesellschaft darf niemand unter ‚Generalverdacht’ gestellt werden. Eine Kopftuch tragende Lehrerin mit emanzipierter Haltung und demokratischer Einstellung baut Vorurteile ab und fördert die Integration. Toleranz und gegenseitiger Respekt werden für Kinder und Jugendliche so zu einem greifbaren Thema. Zudem haben die Mitglieder und Fachleute in der Enquete-Kommission fraktionsübergreifend die Bedeutung von muslimischen Erzieherinnen und Lehrerinnen in unseren Bildungseinrichtungen für die Integration betont. Das Tragen eines Kopftuches hat dabei keine Rolle gespielt“, so die beiden Abgeordneten.

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CDU: Kopftuchverbot für Lehrerinnen dringend nötig
Die gleichstellungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Jeannette Wopperer, und der rechtspolitische Sprecher, Dr. Axel Wilke, sehen sich nach der Fragestunde vom 5. März 2009 hingegen bestätigt, dass ein Gesetz zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen sei dringend nötig sei, um Probleme, wie in den beiden rheinland-pfälzischen Schulen in Worms und Speyer, zu vermeiden. Klar geworden sei, dass Ministerin Doris Ahnen durch ihre uneinsichtige Haltung, die ein Gesetz „derzeit“ nicht für erforderlich hält, der Problemlage nicht gerecht werde.

Axel Wilke sagte: „Das Vorgehen der Landesregierung beim Kopftuch hat zu einer Störung des Schulfriedens in Worms und in Speyer geführt. In Worms konnte sie die Lehrerin nur versetzen und in Speyer sind Gespräche mit der Schulaufsicht bisher erfolglos verlaufen. Ahnen schafft es also nicht, die Probleme zu lösen. Auch aus Sicht der CDU spielen Lehrerinnen und Lehrer mit Migrationshintergrund für das Gelingen der Integration eine wichtige Rolle. Dies darf jedoch nicht das Schulklima belasten. Umso mehr Respekt gebührt einer muslimischen Berufschullehrerin in Rheinland-Pfalz, die ihr Kopftuch im Unterricht ablegt.“

Doris Ahnen habe erklärt, dass den Schülerinnen und Schülern, die den Sozialkundeunterricht bei der betreffenden Lehrerin in Speyer verweigern, auch weiterhin Parallelunterricht bei einer anderen Lehrkraft erteilt werde. Während an anderen Schulen Lehrer fehlen und Unterricht ausfällt, leistet sich das Land am Speyer Kolleg den Luxus der doppelten Unterrichtserteilung, und dass nur, damit die Kopftuchtragende Lehrerin ihrer Unterrichtsverpflichtung nachkommen kann.

„Das Kopftuch ist vieldeutig. Bereits 2003 hat das Bundesverfassungsgericht formuliert, dass es auf den Betrachter ankommt, wie das Tragen des Kopftuchs in der Schulgemeinschaft und der Öffentlichkeit verstanden wird. Ministerin Ahnen hat heute nicht widerlegen können, dass das Kopftuch weithin nicht nur als Symbol der Identitätswahrung muslimischer Frauen in einer westlichen Gesellschaft, sondern auch als Ausdruck einer untergeordneten Stellung der Frau empfunden wird. Auch und gerade nach der heutigen Fragestunde halten wir eine eindeutige landesweite Regelung für zwingend notwendig, um Konflikte zukünftig von vornherein zu vermeiden. Die Landesregierung muss ihre Position überdenken.“, fügte Jeannette Wopperer hinzu.