CDU

Werdet frei oder es gibt keine Freiheit

Wortlaut der Gesetzesbegründung der Rheinland-Pfälzischen CDU für ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen:

„Das Tragen nicht eindeutig identifizierbarer Symbole, insbesondere islamischer Kopftücher, darf im Einzelfall deshalb nicht erlaubt sein, weil zumindest ein Teil seiner Befürworter damit eine mindere Stellung der Frau in Gesellschaft, Staat und Familie oder eine fundamentalistische Stellungnahme für ein Staatswesen verbindet, was im Widerspruch zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und zu den Verfassungswerten von Rheinland-Pfalz steht. Das Gebot, die verfassungsrechtlichen Grundwerte einschließlich der Gleichberechtigung von Mann und Frau im Unterricht glaubhaft zu vermitteln, kann eine Lehrkraft mit einem solchen nach außen getragenen Symbol nicht erfüllen.“

„Die Wirkung von traditionell-christlichen Symbolen ist damit nicht vergleichbar. Vom Geltungsbereich der Regelung sind allerdings solche Symbole ausgenommen, die über ihre religiöse Bedeutung hinaus auch ein allgemeines Zeichen für eine aus verschiedenen Quellen gespeiste, wertgebundene, aber offene und durch reiche sowie historische Erfahrung tolerant gewordene Kultur darstellen und für Nächstenliebe, Freiheit, Menschlichkeit und Gleichheit – auch für die zwischen Mann und Frau stehen.

___STEADY_PAYWALL___

Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die verfassungsrechtlichen Grundwerten und den Bildungszielen der abendländischen Bildungs- und Kulturwerte entsprechen, etwa die Tracht von Ordensschwestern, sind weiterhin zulässig.

Das Verbot des Tragens nicht eindeutig identifizierbarer Symbole knüpft nicht an eine bestimmte Religionszugehörigkeit an, sondern an die Fähigkeit der Lehrkräfte, die verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele zu beachten und glaubhaft zu vermitteln.“