Schleswig Holstein

SPD fordert Kommunalwahlrecht für Ausländer

Vor 20 Jahren, am 21. Februar 1989, verabschiedete der Schleswig-Holsteinische Landtag das Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes, mit dem das Kommunalwahlrecht für Ausländer eingeführt wurde. Dazu erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Ralf Stegner:

Mit der Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer, das per Gesetz am 21. Februar 1989 vom Landtag mit den Stimmen der SPD-Fraktion und des SSW beschlossen wurde, begann in Schleswig-Holstein eine Ära fortschrittlicher, liberaler Ausländerpolitik. Der in das bestehende Gesetz eingefügte Passus sah vor, dass dänische, irische, niederländische, norwegische, schwedische und schweizerische Staatsangehörige unter bestimmten formalen Voraussetzungen wie Aufenthaltsdauer und -erlaubnis im Geltungsbereich des Grundgesetzes das Recht zur Stimmabgabe bei Kommunalwahlen erhalten sollten. Initiiert hatte die Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes der SSW-Landtagsabgeordnete Karl-Otto Meyer. Die Begründung für die Festlegung auf sechs Nationalitäten war, dass in diesen Ländern Deutschen das Kommunalwahlrecht bereits gewährt wurde.

Aufgrund einer Klage der CDU-Bundestagsfraktion und der bayerischen Staatsregierung erklärte das Bundesverfassungsgericht allerdings das Kommunalwahlrecht für Ausländer in Schleswig-Holstein (und Hamburg) am 31. Oktober 1990 für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

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Dass es mit Vertrag von Maastricht, der 1993 in Kraft trat, dann nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bundes- und EU-weit eingeführt wurde, war für die SPD Schleswig-Holstein eine späte Genugtuung. Der Vertrag von Maastricht legte fest: „Jeder Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, hat in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen, wobei für ihn dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaates.“ Das wurde 1994 umgesetzt – die SPD Schleswig-Holstein war also mit der Gesetzesänderung 1989 ihrer Zeit fünf Jahre voraus gewesen.

Laut Statistikamt Nord leben in Schleswig-Holstein rund 134.000 Personen (Stand Ende 2007) mit ausländischer Staatsangehörigkeit, davon fast 45.800 mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes. Von diesen sind rund 43.000 wahlberechtigt.

Die SPD befürwortet das kommunale Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer. Im Grundsatzprogramm, das die Partei auf dem Bundesparteitag am 28. Oktober 2007 in Hamburg beschlossen hat, heißt es: „Denen, die noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, aber schon längere Zeit hier leben, wollen wir das kommunale Wahlrecht geben, auch wenn sie nicht aus EU-Staaten kommen.“ Denn es ist nicht einzusehen, dass Menschen anderer Nationalität, die lange hier leben und ihre Pflichten z. B. als Steuerzahler erfüllen sowie Recht und Gesetz einhalten, das Wahlrecht verwehrt wird. Dieses eröffnet, gerade auf kommunaler Eben, die Chance der Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am Geschehen und an der Gestaltung ihrer Gemeinde.