„Die Abnahme der Ausländerkriminalität“ so Peter Ramsauer (CSU-Landesgruppenschef) in der Süddeutschen „die immer behauptet wird, ist vor allem dadurch herbeigeführt worden, dass Ausländer durch die Zuerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft formal Deutsche geworden sind. So sinkt statistisch natürlich die Ausländerkriminalität.“
Die Erfassung der Herkunft von Straftätern ist für die Präventions- und Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung. Bereits heute weiß man, dass bestimmte Deliktsarten von bestimmten Herkunftsgruppen häufiger verwirklicht werden, als bei anderen Vergleichsgruppen. Für eine wirksame Präventions- und Aufklärungsarbeit könnten exakte Daten und Statistiken von Bedeutung und bei der Ursachenforschung von unschätzbarem Wert sein.
Ramsauers Vorstoß ist nicht neu, hat aber einen falschen Ansatz. Die CSU möchte lediglich aufzeigen, wie kriminell und gefährlich Ausländer in ihrer Gesamtheit sind. Ein viel wichtigerer Ansatz wäre aber, die Statistik zu verfeinern, um die neuen Erkenntnisse dafür zu nutzen, die Kriminalität einzudämmen. Dazu wären aber nicht nur die Erfassung der Herkunft erforderlich, sondern auch die Begleitumstände, wie Aufenthaltszeiten in Deutschland, der Einreisegrund, die wirtschaftliche Integration, der schulische Bildungsgrad sowie der Aufenthaltsstatus.
Wenn Ausländer als Durchreisende oder Touristen in Deutschland Straftaten verüben, wird das den auf Dauer in Deutschland lebenden Ausländern ebenso zugerechnet wie die Straftaten von Asylbewerbern und Flüchtlingen, die, obwohl sie meist über mehrere Jahre – nicht selten Jahrzehnte – in Deutschland leben, kein Arbeitserlaubnis erhalten, meist in unzumutbaren Unterkünften leben müssen, keine Perspektive haben und über viele Jahre nicht wissen, ob sie auch den nächsten Tag in Deutschland verweilen werden. Dass nicht nur Jugendliche ohne Perspektive zu Straftaten neigen, ist durch viele Studien belegt.
Ein weiterer verbesserungswürdiger Punkt in der Datenerhebung ist, dass in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik stets Tatverdächtige erfasst werden aber keine Täter. Die Anzeigenbereitschaft gegenüber Ausländern ist in der deutschen Gesellschaft – ebenfalls nachweislich – höher als bei Deutschen, was wiederum dazu führt, dass Ausländer häufiger als Tatverdächtige in Erscheinung treten als Deutsche. Eine Statistik darüber, wie viele ausländische und deutsche Tatverdächtige auch tatsächlich verurteilt werden, wird nicht erfasst. Dieser Umstand trägt maßgeblich mit dazu bei, dass die Statistiken zu Lasten von Ausländern und Migranten verzerrt werden.
Eine über die Herkunft hinausgehende Datenerfassung wird der CSU aber nicht schmecken. Es würde dazu führen, dass Politiker unter Zugzwang geraten und in Erklärungsnot kommen. Vor allem aber, würde es Ausländer und Migranten entlasten, die einen festen Aufenthaltsstatus haben, womöglich eingebürgert sind und seit vielen Jahren oder Generationen in Deutschland leben. Ausländer wären dann nicht mehr pauschal Ausländer. Es gäbe solche und solche. Genau so, wie es auch solche und solche Deutsche gibt.
Mit detaillierten Daten könnte Herr Ramsauer auch nicht mehr frei reden, um auf Stimmenfang zu gehen, wenn Wahlen bevorstehen. Ließt man Herr Ramsauers Äußerungen noch einmal mit der notwendigen Betonung, kommt die Gesinnung zum Vorschein: „Die Abnahme der Ausländerkriminalität, die immer behauptet wird, ist vor allem dadurch herbeigeführt worden, dass Ausländer durch die Zuerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft formal Deutsche geworden sind. So sinkt statistisch natürlich die Ausländerkriminalität.“
Herr Ramsauer scheint den Unterschied zwischen der Ermessens- und der Anspruchseinbürgerung nicht zu kennen. Die allermeisten Einbürgerungen in Deutschland sind Anspruchseinbürgerungen, die erfolgen, weil der Ausländer eben einen Anspruch darauf hat. Um diesen Anspruch zu erlangen, muss ein Ausländer eine Reihe Voraussetzungen mitbringen, auf die wir hier lieber nicht im Detail eingehen. Im Kontext mit Ramsauers Ausführungen ist es jedoch nicht verkehrt, eine Einbürgerungsvoraussetzung hervorzuheben. § 10 Abs. 1 Nr. 5 verlangt, dass der Ausländer „nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist“.
Sobald auch sämtliche anderen Voraussetzungen vorliegen, hat die Behörde den Ausländer einzubürgern. Von einem sog. „zuerkennen“ kann überhaupt keine Rede sein. Lediglich bei der Ermessenseinbürgerung kann ein Ausländer auch dann eingebürgert werden, wenn er nicht alle – mit Aussicht auf ein Nationaltrikot überhaupt keine – Voraussetzungen mitbringt. Herr Ramsauer täte gut daran in Erfahrung zu bringen, wie viele Ermessens- oder Zuerkennungseinbürgerungen jährlich vollzogen werden und vor allem bei wem.
Schließlich gibt es keine formale und/oder praktische Deutsche. Welche Gesinnung hinter dem Vorstoß Herr Ramsauers und der CSU stecken, wenn Sie Täter künftig zusätzlich nach deren Herkunft erfassen möchten, wird an dieser Stelle besonders deutlich und bedarf keiner weiteren Kommentierung.
Eine detailliertere Datenerhebung ist nicht falsch. Im Gegenteil: Sie ist notwendig, in einem viel größerem Umfang und so detailliert wie möglich.