Grüne Versuchung

Islam-Bashing im Wahlkampf der CSU

Die bayerischen Grünen haben mit ihrem umstrittenen Parteitagsbeschluss, religiöse Symbole an Schulen zu verbieten, der angeschlagenen CSU wohl ungewollt ein Wahlgeschenk geliefert. Soviel Unterstützung bekamen die Christsozialen, die bei der bayerischen Landtagswahl Ende September um ihre absolute Mehrheit bangen müssen, nicht einmal von ihrer Schwesterpartei. Die CDU verhagelte der CSU den Wahlkampf durch ihre strikte Ablehnung zu den Steuersenkungsplänen. Und ausgerechnet eine türkischstämmige Bundestagsabgeordnete der Grünen bescherte den Christsozialen nun den ersehnten Rückenwind.

Von Donnerstag, 18.12.2008, 14:56 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.08.2010, 5:47 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Dabei sah der Entwurf des Wahlprogramms der Grünen ursprünglich vor, dass alle religiösen Symbole, „wie das christliche Kreuz oder das muslimische Kopftuch“, nicht verboten werden dürfen: „Kinder sollen schon früh die Erfahrung machen, dass es unterschiedliche Religionen gibt“, hieß es dort. Doch dann drehte Ekin Deligöz, die zuvor die in Deutschland lebenden Musliminnen dazu aufrief, ihr Kopftuch abzulegen, dem Parteitag ein Generalverbot von religiösen Symbolen an. Ihr sei es eigentlich nicht in erster Linie um religiöse Symbole gegangen, sondern um ein Verbot des Kopftuchs. Aus Gründen der Gleichbehandlung hätten die Delegierten in das Wahlprogramm jedoch die Forderung aufnehmen müssen, alle religiösen Symbole an Schulen zu verbieten, also auch christliche Symbole wie das Kruzifix und das Nonnenhabit sowie die jüdische Kippa.

So kommt es nicht wirklich überraschend, dass die CSU diesen Beschluss für ihre Wahlkampagne zu nutzten versucht und dabei in kulturkämpferischer Manier ebenfalls gegen das Kopftuch hetzt. Das Kopftuch sei ein Symbol der Unterdrückung der Frau. Deshalb könne das Habit der Nonne „selbstverständlich“ nicht mit dem Kopftuch der Musliminnen verglichen werden, sagte der Ministerpräsident Günther Beckstein noch in guter Gesellschaft mit der Grünen Politikerin. Innenminister Joachim Herrmann fügte hinzu, dass das Kopftuch in Widerspruch zu „unserem“ Werteverständnis stehe. Christliche Symbole gehörten hingegen zu „unserer“ Kultur und zu „unseren“ Werten. Die bayerische Verfassung sehe schließlich vor, dass die christlichen Gemeinschaftsschulen den Auftrag hätten, die Schüler auf dem Boden von Christentum, Aufklärung und Humanismus zu erziehen – in der Praxis eine Ungleichbehandlung der Religionen.

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Dabei hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg noch kürzlich das „privilegium christianum“ aufgehoben und dieser unzulässigen Bevorzugung christlicher Glaubensbekundungen keinen Raum gelassen. Wird das Verbot religiöser Bekundungen nur beim islamischen Kopftuch durchgesetzt, beim Nonnenhabit oder der jüdischen Kippa aber darüber hinweggesehen, so handele es sich um eine gleichheitswidrige Diskriminierung, die das Vorgehen allein gegen die Kopftuchträgerin rechtswidrig macht. Der im Schulgesetz verwendete Begriff des „Christlichen“ bezeichne dabei nur eine von Glaubensinhalten losgelöste, aus der Tradition der christlich-abendländischen Kultur hervorgegangene Wertewelt, argumentierten die Richter, die auch dem Grundgesetz zugrunde liege und unabhängig von ihrer religiösen Fundierung Geltung beanspruche.

Auch die Argumentation, das Kopftuch sei ein Symbol der Unterdrückung wird ausgerechnet durch eine Studie von der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung widerlegt. Die Studie belegt, dass 90 % der befragten Frauen durch das Kopftuch Selbstvertrauen gewinnen. Die befragten Frauen favorisieren gleichberechtigte Modelle der Partnerschaft und wollen keineswegs hinter ihren Partnern zurückstehen. Die Entscheidung ein Kopftuch zu tragen sei im Wesentlichen eine persönliche, die nur in geringem Ausmaß durch andere Menschen beeinflusst werde. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde unterstreicht zudem, dass das Tragen eines Kopftuchs durch eine muslimische Lehrerin für sie die Wahrnehmung ihrer Bekenntnisfreiheit darstellt. So dürfe dieser Grundrechtsausübung nicht andere – etwa politische – Deutungen des Kopftuchs zugerechnet werden. „Das wäre völlig unverhältnismäßig und würde das Grundrecht von vornherein entleeren.“

Die Verfassungswidrigkeit ihrer Forderung scheint die Parteifunktionäre der CSU zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht sonderlich zu interessieren. Es gilt zunächst, eine Wahl zu gewinnen und sie glauben, dass die Projektion der Angst vor Überfremdung ihnen dabei hilft. Die reine Antihaltung gegen das Kopftuch wird dabei zum Aushängeschild. Die „mildtätige Gabe“ von Deligöz ist für die Wählerschaft der CSU jedoch alles andere als akzeptabel. Denn wer das Kopftuch in einem bestimmten Bereich verbietet, muss auch andere religiöse Bekleidungen in diesem Bereich verbieten.

Die Befürchtung des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick, dass nach und nach auch in Deutschland die Religiosität nach dem Vorbild Frankreichs und der Türkei aus der Öffentlichkeit gänzlich verbannt wird, scheint damit nicht unberechtigt zu sein. Wer wie die CSU den Schutzbereich der ungestörten Religionsausübung auf bestimmte Glaubensrichtungen einschränken möchte, läuft Gefahr, die Reichweite des Schutzbereichs im Ergebnis generell auf den Innenbereich (forum internum), also auf die innere Überzeugungsbildung von Werten und Überzeugungen zu beschränken. Alles andere würde die im Grundgesetz verankerte religiöse und weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates verletzen. Die CSU wäre daher gut beraten, keine verfassungsrechtlich prekären Vorschläge zu machen und damit einer laizistischen Auslegung der Schulsituation Vorschub zu leisten. Meinung Politik

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